Telemedizinische Beratung bei intensivpflichtigen Coronapatient:innen wird Regelversorgung

Was bisher als Corona-Sonderlösung gilt, wird nun ein reguläres telemedizinisches Angebot. Die dafür definierten Mindeststandards gehen ganz maßgeblich auf die Erfahrungen des Innovationsfonds-Projektes „TELnet@NRW“ zurück.

Was bisher als Corona-Sonderlösung gilt, wird nun ein reguläres telemedizinisches Angebot: Das in Herz- und Lungenzentren vorhandene Expertenwissen soll von anderen Krankenhäusern bei der Behandlung von intensivpflichtigen Patientinnen und Patienten mit COVID-19 genutzt werden können. Mit Hilfe von Audio-Videoübertragungen sind dann gemeinsame Beratungen zur Therapieplanung und Versorgung möglich.
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Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Bedarfsplanung: „Der G-BA überführt die guten Erfahrungen mit telemedizinischer Beratung, die während der Corona-Pandemie in der Intensivmedizin gemacht wurden, in die Regelversorgung. Denn es muss davon ausgegangen werden, dass das in Herz- und Lungenzentren vorhandene Spezialwissen bei intensivpflichtigen und langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten mit COVID-19 auch weiterhin gebraucht und abgefragt wird.“

Erfahrungen aus NRW

Und weiter: „Die heute beschlossenen Mindeststandards, die zukünftig bei allen telemedizinischen Leistungen von Zentren gelten, gehen ganz maßgeblich auf die Erfahrungen des Innovationsfonds-Projektes TELnet@NRW zurück: Für die telemedizinische Versorgung in der Intensivmedizin und der Infektiologie wurde hier eine gemeinsame digitale Infrastruktur erfolgreich erprobt. Zudem orientierte sich der G-BA an der Leitlinie „Telemedizin in der Intensivmedizin“‘ der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin.“

Mindeststandards für telemedizinische Leistungen

Sollen die besonderen Aufgaben eines Zentrums mittels Telemedizin erbracht werden, müssen die betreffenden Krankenhäuser geeignete Mindeststandards bei der technischen Ausstattung erfüllen. Hierzu gehört vor allem eine hochauflösende und jederzeit durchführbare Audio- und Videoübertragung in Echtzeit, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht und eine Patientenuntersuchung durch den Arzt oder die Ärztin des Zentrums in hoher Qualität ermöglicht. Parallel zur Audio-Videoübertragung muss ein Zugriff auf die Originaldaten inklusive der aktuellen Bildgebung der Patienten möglich sein, um trotz räumlicher Trennung eine Empfehlung hinsichtlich Diagnostik und Therapie festzuhalten.


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