Im Bereich der innovativen Medizin gibt es viele Möglichkeiten für Forschende und Unternehmen, sich um Fördergelder zu bewerben und zu Förderangeboten beraten zu lassen. Auf dieser Übersichtsseite haben wir Ihnen wichtige Förderer, Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote zusammengestellt. Aktuelle Bekanntmachung zur innovativen Medizin finden Sie hier.
Fördernde Institutionen
Bei der Auswahl von Fördermitteln stehen eine Vielzahl von fördernden Institutionen zur Verfügung. Zentrale Akteure der Forschungsförderung sind staatliche Einrichtungen. Im Detail sind dies:
- Kommunale und regionale Wirtschaftsförderungen
- Ministerien und Einrichtungen der Bundesländer
- Ministerien und Einrichtungen des Bundes
- Die Deutsche Forschungsgemeinschaft – DFG
- Die Europäische Kommission / Union
Daneben gibt es aber auch eine Vielzahl von privaten fördernden Einrichtungen, allem voran Stiftungen und Verbände, die einen wichtigen Beitrag zur Forschungs- und Innovationsförderung leisten.
Förderung gesucht?
Suchen Sie Fördermöglichkeiten für ein spezifisches Projekt? Sprechen Sie uns gerne jederzeit an,
- wir unterstützen bei der Suche nach Fördermöglichkeiten,
- beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Förderaufrufe und
- vermitteln Ihnen weiterführende Ansprechpartner:innen.
Wir geben Ihnen einen Überblick zu Förderung und Beratung…
Horizont Europa ist das zentrale Rahmenprogramm der Forschungsförderung der Europäischen Union. Das Gesamtbudget beträgt ca. 95,5 Mrd. Euro. Der Zentrale Orientierungspunkt von Horizont Europa sind die drei Säulen:
- Wissenschaftsexzellenz
- Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas
- Innovatives Europa
Flankiert werden die drei Säulen durch den Bereich „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraumes„.
Eine Übersicht in deutscher Sprache über Horizont Europa finden Sie auf der Website www.horizont-europa.de des BMBF.
Wissenschaftsexzellenz
Im Rahmen der Wissenschaftsexzellenz werden insbesondere herausragende Wissenschaftler:innen und ihre Teams gefördert. Hier sind insbesondere drei Programme zu nennen:
Alle Maßnahmen in dieser Säule sind für alle Disziplinen geöffnet und dementsprechend auch für die innovative Medizin relevant. Weitere Details zu den Maßnahmen finden Sie auf den jeweiligen verlinkten Websites.
Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit
In diese Säule fallen sieben thematische Cluster, die sich auf verschiedene Bereiche der Innovation erstrecken. Für die innovative Medizin ist insbesondere das Cluster Gesundheit relevant. Im Cluster Gesundheit selbst, werden insbesondere sechs Bereiche als besonders wichtig hervorgehoben:
- Gesundheit im gesamten Lebensverlauf
- Ökologischen und soziale Gesundheitsfaktoren
- Nicht übertragbare und seltene Krankheiten
- Infektionskrankheiten, einschließlich armutsbedingter und vernachlässigter Krankheiten
- Instrumente, Technologien und digitale Lösungen für Gesundheit und Pflege, einschließlich personalisierter Medizin
- Gesundheitssysteme
Die aktuellen Ausschreibungen zu den Clustern findet man in den Arbeitsprogrammen, die jeweils für zwei Jahre gelten. Das aktuelle Arbeitsprogramm des Clusters Gesundheit gilt für 2021-2022 und ist hier zu finden. Informationen über das Erscheinungsdatum und ggf. Inhalte zukünftiger Programme sind bei der
Nationalen Kontaktstelle Gesundheit erhältlich, die darüber hinaus Unterstützung und Beratung zu allen Maßnahmen zum Thema Gesundheit in Horizont Europa anbietet.
Innovatives Europa
Der Fokus in der dritten Säule liegt insbesondere auf Unternehmen und der Stärkung des Innovationsökosystems in Europa. Dazu bedient sich die dritte Säule drei zentraler Instrumente:
- Dem Europäischen Innovationsrat (European Innovation Council – EIC)
- Dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT)
- Den Europäischen Innovationsökosystemen
Durch das EIC werden insbesondere frühe Phasen der technologischen Innovation und Translation gefördert. Konkrete Instrumente sind hier
- der EIC Pathfinder für die frühste Phase der anwendungsorientierten Forschung zu bahnbrechenden Technologien,
- der EIC Transition als Anschlussinstrument zum Pathfinder oder auch zu ERC Proof-of-Concepts Förderungen, zur Weiterentwicklung der Technologie und Geschäftsidee, und
- der EIC Accelerator schließt die Lücke in der späten Phase der Translation und Innovationsförderung.
Darüber hinaus werden auch EIC Preise für die Entwicklung neuer bahnbrechender Innovationen für globale Herausforderungen vergeben. Zu den Instrumenten des EIC beraten die NKS EIC Pathfinder und NKS EIC Accelerator.
Weitere Instrumente aus der dritten Säule finden sich z. B. unter EUREKA und auf der Seite des EU-Büros des BMBF.
Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraumes
In diesen Bereich fallen insbesondere Maßnahmen zur Stärkung von struktur- und innovationsschwachen Regionen im europäischen Forschungsraum, darunter fallen z. B. Widening-Maßnahmen.
Beratungsangebote
Zu den verschiedenen Inhalten von Horizont Europe beraten:
EUREKA ist eine europäische Initiative für marktnahe Forschung und Entwicklung. Der Fokus von EUREKA liegt auf der Unterstützung und Begleitung von Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen bei der Umsetzung grenzüberschreitender und marktorientierter Forschungskooperationen zu innovativen Themen. Grundsätzlich gilt. dass an EUREKA-Projekten mindestens zwei Teilnehmer:innen aus EUREKA-Mitgliedsstaaten beteiligt sein müssen, die wirtschaftlich voneinander unabhängig sind.
Förderung im Rahmen von EUREKA kann in drei verschiedenen Arten von Projekten erfolgen:
- Netzwerkprojekten
- Clustern
- EUROSTARS
Netzwerkprojekte zielen auf die Entwicklung einer klar definierten Technologie ab, die zu einem neuen Produkt, Prozess oder einer neuen Dienstleistung führt. Anträge für Netzwerkprojekte können jederzeit bei den nationalen EUREKA-Büros eingereicht werden. Zusätzlich gibt es verschiedene Ausschreibungen, die in Kooperation mit Fördergebern der beteiligten Länder veröffentlicht werden.
EUREKA-Cluster sind strategische, langfristig angelegte, industriegetriebene Initiativen mit einem thematischen Fokus, die darauf abzielen gemeinsame Forschungsprojekte innerhalb des jeweiligen thematischen Fokus durchzuführen. Aktuell gibt es keine EUREKA-Cluster mit Bezug zur innovativen Medizin.
Eurostars ist ein gemeinsames Förderprogramm von einigen EUREKA-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission. Primäre Zielgruppe von Eurostars sind forschungstreibende kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
EUREKA
Weitere Informationen zu EUREKA finden Sie hier.
Eurostars
Weitere Informationen sowie die jeweils nächsten Deadlines (zwei pro Jahr) zu Eurostars finden Sie bei unseren aktuellen Förderaufrufen.
Umfassende Informationen zu Eurostars finden sie hier.
COST (European Cooperation in Science and Technology) ist eine Finanzierungsorganisation für europaweite Forschungs- und Innovationsnetze.
COST finanziert interdisziplinäre Forschungsnetze, so genannte COST-Aktionen. Diese Aktionen bringen Forscher:innen, Innovator:innen und andere Expert:innen, einschließlich Spezialist:innen aus der Industrie, aus Europa und darüber hinaus zusammen, um über einen Zeitraum von vier Jahren gemeinsam an Forschungsthemen zu arbeiten. Die Mittel, die eine COST-Aktion erhält, decken eher die Kosten für Vernetzungsaktivitäten als für die Forschung und werden daher für die
- Organisation von Tagungen,
- Ausbildungsschulen,
- kurzfristigen wissenschaftlichen Missionen und
- anderen Vernetzungsaktivitäten verwendet.
COST
Weitere Informationen zu COST finden Sie hier.
Interreg Nordwesteuropa (NWE) ist ein von der Europäischen Kommission finanziertes Programm für europäische territoriale Zusammenarbeit mit dem Ziel, den nordwesteuropäischen Raum zu einem wichtigen wirtschaftlichen Akteur und zu einem attraktiven Arbeits- und Lebensraum mit einem hohen Maß an Innovation, Nachhaltigkeit und Zusammenhalt zu machen. Aktuell wird das Programm des INTERREG NWE überarbeitet.
Die Initiative Innovative Gesundheit (IHI) ist eine öffentlich-private Partnerschaft (PPP) zwischen der Europäischen Union und der europäischen Life Science Industrie. Die Ziele der IHI sind:
- Gesundheitsforschung und -innovation zu einem echten Nutzen für Patientinnen und Gesellschaft zu machen;
- sichere und wirksame Gesundheitsinnovationen zu entwickeln, die das gesamte Spektrum der Versorgung abdecken;
- die europäische Gesundheitsbranche weltweit wettbewerbsfähig zu machen.
Inhaltlich fokussieren sich die Projekte der IHI auf folgende Akvitäten:
- Entdeckung, Entwicklung und Erprobung neuer Moleküle, Wirkmechanismen, Verfahren und Technologien;
- Entwicklung von Methoden zur Bewertung der Sicherheit, der gesundheitlichen Auswirkungen oder zur gesundheitsökonomischen Bewertung;
- Tätigkeiten im Vorfeld der Normung;
- Beiträge zur Regulierungswissenschaft;
- Pilotprojekte / Machbarkeitsnachweise, einschließlich In-silico-Versuche (d. h. virtuelle Versuche).
Förderberechtigte
Jede Organisation mit Sitz in der EU oder einem mit Horizont Europa assoziierten Land kann eine IHI-Förderung erhalten. In der Praxis unterstützt die IHI-Finanzierung in erster Linie die Teilnahme von Organisationen wie
- Universitäten,
- Forschungseinrichtungen,
- Patientenorganisationen,
- kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Je nach Art der Ausschreibung können auch größere Unternehmen für eine IHI-Förderung in Frage kommen.
Mindestens 45 % des Projektbudgets müssen aus Beiträgen von Industriepartnern / beitragenden Partnern stammen (in Ausnahmefällen kann ein geringerer Prozentsatz zugelassen werden).
Innovative Health initiative
Weitere Informationen zur IHI finden Sie hier.
Aktuelle Ausschreibungen der IHI finden Sie bei unseren aktuellen Fördermöglichkeiten oder auf der Webseite der IHI.
Außerdem können Entwürfe für künftige Ausschreibungen bereits hier eingesehen werden.
Die Förderberatung des Bundes ist eine zentrale Informations- und Beratungsangebote, die dabei hilft sich in der vielfältigen Förderlandschaft zurecht zu finden. Dort findet sich unter anderem auch die Lotsenstelle für KMU.
High-Tech-Strategie 2025
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt einen zentralen Akteur der Forschungs- und Innovationsförderung dar. Eine wichtige und zentrale Grundlage für die Aktivitäten des BMBF ist die High-Tech-Strategie 2025 (HTS). Diese dient als Orientierungspunkt der Forschungsförderung des BMBF. Dafür definiert die HTS zentrale Handlungsfelder:
- Gesellschaftliche Herausforderungen
- Zukunftskompetenzen
- Innovations- und Wagniskultur
Zur Umsetzung der HTS 2025 und der Erreichung ihrer Ziele bietet das BMBF eine vielzahl verschiedener Fördermöglichkeiten und Unterstützungsmaßnahmen an. Einige davon sind dauerhaft verfügbar andere davon beziehen sich auf punktuelle Bekanntmachungen z. B. zu spezifischen Themen. Aktuelle Fördermöglichkeiten mit Bezug zur Innovativen Medizin finden Sie in unserer Rubrik sowie bei der Förderberatung des Bundes.
Hier stellen wir einige zentrale Förderinitativen dar, die über eine einzelne Antragsfrist hinaus für einen längeren Zeitraum geöffnet sind.
Mit der Förderinitiative KMU-innovativ unterstützt das BMBF Spitzenforschung Spitzenforschung in kleinen und mittlere Unternehmen (KMU) in verschiedenen Technologiefeldern.
Für die innovative Medizin besonders relevante Technologiefelder sind:
- Medizintechnik
Förderanträge können ganzjährig eingereicht werden. - Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
Die Einreichung von Projektskizzen ist zwei mal Jährlich, jeweils zum 15. April und 15. Oktober möglich. - Biomedizin
Die Einreichung von Projektskizzen ist zwei mal Jährlich, jeweils zum 15. April und 15. Oktober möglich.
Ein zweistufiges Verfahren mit verbindlichen Fristen gibt Planungssicherheit. Bereits zwei Monate nach dem Stichtag zur Einreichung der Projektskizze stehen die für eine Förderung geeigneten Forschungsvorhaben fest. Über die Bewilligung einer Förderung wird ebenfalls innerhalb von zwei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen entschieden.
Über etwaige Fristen zur Antragsstellung sowie die Aufrufe informieren wir auch über unsere aktuellen Fördermöglichkeiten.
Durch das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung wird die steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche ermöglicht.
Anders als bei der klassischen, direkten Projektförderung besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung, wenn die Bedingungen der Forschungszulage erfüllt sind.
Anspruchsberechtigt sind Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuer und des Körperschaftsteuergesetzes, die nicht von der Besteuerung befreit sind und FuE-Vorhaben durchführen. Auch Unternehmen jenseits der Gewinnzone – z. B. Startups oder Unternehmen in Erneuerungs oder Krisensituationen – können die Zulage beanspruchen.
Die Zulage besteht aus einem Zuschuss von 25% der entstandenen förderbaren Kosten.
Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Zunächst ist eine Bescheinigung für das FuE-Vorhaben zu beantragen. Mit einer positiven Bescheinigung kann anschließend ein Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Das Förderprogramm VIP+ unterstützt Wissenschaftler:innen dabei, das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen zu prüfen und nachzuweisen sowie mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen.
Im Förderprogramm „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“ werden Projekte im Bereich klinischer Validierung innovativer Medizinprodukte (Risikoklassen IIa, IIb und III) bzw. In-Vitro-Diagnostika (Risikoklassen B, C und D) sowie der Etablierung relevanter Prozesse und Qualifikationen im Unternehmen hinsichtlich der klinischen Validierung gefördert.
BMBF Förderung
Weitere Informationen zur High-Tech-Strategie 2025 finden Sie hier.
Informationen zu Förderung, Projekten und Bekanntmachung des BMBF in den Themenfeldern der innovativen Medizin finden Sie auf www.gesundheitsforschung-bmbf.de.
Steuerliche Forschungsförderung
Weitere Informationen zur steuerlichen Forschungsförderung und zum Antragsverfahren finden sich auf der Webseite der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
Ressortforschung
Mit dem Rahmenplan Ressortforschung stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die wichtigsten gesundheitspolitischen Handlungsfelder in das Zentrum seiner Forschungsstrategie. Diese großen, übergreifenden Handlungsfelder bilden die inhaltlichen Schwerpunkte für die Ressortforschung der kommenden Jahre.
Handlungsfelder
Die aktuellen sechs Handlungsfelder der Ressortforschung sind:
BMG Förderung
Weitere Informationen zur Ressortforschung des BMG finden Sie hier.
Aktuelle Förderaufrufe des BMG finden Sie hier oder auf unserer Seite zu aktuellen Förderaufrufen.
Patentierung und Normung
Die Fördermöglichkeiten durch das Programm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ unterstützen bei
- der effizienten Sicherung und Nutzung von Geistigem Eigentum,
- der wirtschaftliche Verwertung von innovativen Ideen und Erfindungen aus öffentlicher Forschung,
- der Nutzung des kreativen Potentials insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU),
- der Überführung neuester Forschungsergebnisse in Normen und Standards und
- des Unterstützung von KMU bei der Mitarbeit in Normungs- und Standardisierungsausschüssen bzw. in nationalen und internationalen Gremien.
Daraus ergeben sich die nachfolgenden konkreten Förderaufrufe bis zum 31.12.2023:
Existenzgründungen
Ziel von EXIST ist die Verbesserung des Gründungsklimas an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Anzahl und der Erfolg technologieorientierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen erhöht werden.
EXIST setzt in der Vorgründungsphase von Unternehmensgründungen an und umfasst drei Förderprogrammlinien:
- EXIST-Potentiale unterstützt Hochschulen dabei, eine ganzheitliche hochschulweite Strategie zu Gründungskultur und Unternehmergeist zu formulieren und nachhaltig und sichtbar umzusetzen.
- EXIST-Gründerstipendium unterstützt die Vorbereitung innovativer technologieorientierter und wissensbasierter Gründungsvorhaben von Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
- EXIST-Forschungstransfer fördert sowohl notwendige Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Machbarkeit forschungsbasierter Gründungsideen als auch notwendige Vorbereitungen für den Unternehmensstart.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen sowie KMU (nur bei EXIST-Forschungstransfer).
INVEST bringt Start-ups und private Investoren zusammen. Die Förderung besteht aus einem Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss:
- Mit dem Erwerbszuschuss erhalten Business Angels 20 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet, wenn sie sich mit mindestens 25.000 Euro Wagniskapital an Start-ups beteiligen.
- Mit dem Exitzuschuss können auch Steuern auf Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden.
INVEST: Das Förderprogramm einfach erklärt
Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)
Die go-inno Gutscheinerzeugung ist aktuell ausgesetzt, da der Bundeshaushalt für das Jahr 2022 noch nicht beschlossen ist.
Die Komplexität des Wirtschaftsgeschehens und immer schneller werdende Innovationszyklen stellen insbesondere KMU vor große Herausforderungen. Die Entwicklung von innovativen Produkten und Verfahren sind Erfolgsfaktoren. Aber oft fehlen zeitliche und personelle Ressourcen, um auf dem aktuellen Stand der Technikentwicklung, Managementmethoden und Prozessgestaltung zu sein. Hier gibt es Beratungsbedarf.
Die Förderung durch go-inno deckt bis zu 50 Prozent der Ausgaben für externe Beratung durch vom BMWK autorisierte Beratungsunternehmen. Gefördert wird in zwei Leistungsstufen:
- Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse (maximal 10 Tagewerke und maximal 5.500 €)
- Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept (maximal 25 Tagewerke und maximal 13.750 €)
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- die ihren Standort oder eine Niederlassung in Deutschland haben
- mit weniger als 100 Beschäftigten
- und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.
Seit dem 07. Oktober 2021, 20:00 Uhr, können vorübergehend keine Anträge mehr für Zuschüsse im ZIM angenommen werden; dies gilt auch für Projektskizzen.
Über das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) speziell kleine und mittelständische Unternehmen. Gefördert werden Einzelprojekte, Kooperationsprojekte mit akademischen Partnern sowie Unternehmensnetzwerke. Dabei gibt es drei verschiedene Möglichkeiten für Projekte:
Außerdem können Durchführbarkeitsstudien für Forschungsvorhaben gefördert werden.
Industrielle Forschung
Das Förderprogramm Innovationskompetenz „INNO-KOM – Forschungsergebnisse für den Mittelstand“ unterstützt die innovative Leistungsfähigkeit gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen, um so die Innovationskraft strukturschwacher Regionen Deutschlands nachhaltig zu stärken.
Seit 2009 konzentrierte sich das Vorläuferprogramm INNO-KOM-Ost auf gemeinnützige externe Forschungseinrichtungen in Ostdeutschland. Am 1. Januar 2017 wurde das Erfolgsmodell unter dem neuen Namen INNO-KOM auf strukturschwache Regionen in ganz Deutschland ausgeweitet.
Die Einrichtungen können ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Vorlaufforschung (VF) und auch der marktorientierten Entwicklung (MF) bis zu max. 550.000 Euro sowie auch investive Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur finanziell unterstützen lassen.
Wer wird gefördert?
Rechtlich selbständige gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen können im Rahmen ihrer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit gefördert werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das Institut ist weder Teil einer Hochschule, noch einer (grundfinanzierten) Wissenschaftsgemeinschaft und erhält keine institutionelle Förderung von mehr als 20 Prozent.
- Der Hauptsitz der Einrichtung oder eine Zweigstelle befindet sich in einer strukturschwachen Region Deutschlands entsprechend den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
- Das Institut stellt die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse der Allgemeinheit, insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen, in nicht diskriminierender Weise zur Verfügung.
- Die Forschungseinrichtung verfügt über die grundlegende technische Ausstattung, anerkannte wissenschaftliche Kompetenz sowie ausreichendes qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal und ist wirtschaftlich gefestigt.
- Die Anwendung des Transparenzrichtlinien-Gesetzes ist sichergestellt.
Innovative Beschaffung
Das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) ist ein Förderprojekt, das im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) durchgeführt wird.
Ziel des Kompetenzzentrums ist es, die Innovationsorientierung der öffentlichen Beschaffung in Deutschland dauerhaft zu stärken und den Anteil der Beschaffung von Innovationen am Gesamtvolumen des öffentlichen Einkaufs in Deutschland zu erhöhen.
Folgende KOINNO-Services können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem öffentlichen Sektor kostenfrei in Anspruch nehmen:
„Die Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND schafft Räume, in denen Innovator:innen Risiken eingehen und radikal anders denken können.“ – SPRIN-D
Was sind Sprunginnovationen?
Eine Sprunginnovation ist eine Innovation, die
- einen komplett neuen Markt erschafft,
- einen existierenden Markt so grundlegend verändert, oder
- ein massives technologisches, soziales oder ökologisches Problem löst.
Beispiele für Sprunginnovationen aus der innovativen Medizin sind z. B. Penicillin, das Elektronenmikroskop oder auch mRNA Impfstoffe.
Leistungen von SPRIN-D
SPRIND ist kein Fördermittelgeber und besitzt deshalb keine Förderrichtlinien. Stattdessen untersützt SPRIN-D geförderte Projekte in sechs Bereichen:
- Finanzierung
Suche von passenden Finanzierungswerkszeug. - Rat und Tat
Einbringung von technologischer und unternehmerische Expertise. - Business Services
Unterstützung z.B. bei Buchhaltung, Controlling, Rechtsberatung, Produktmanagement und Marketing. - Teambuilding
Unterstützung bei der Zusammenstellung von Teams. - Netzwerk-Ausbau
Die SPRIN-D stellt ihr exzellentes Netzwerk aus Wissenschaft und Wirtschaft bereit. - Zusammenarbeit nach Maß
Jede Kooperation wird darüber hinaus individuell und persönlich gestaltet.
SPRIN-D
Weitere Informationen zur SPRIN-D finden Sie hier.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland. Die DFG fördert, unterstützt und begleitet Forschung und Innovation in allen Themenbereichen.
Für promovierte Forscher:innen an Forschungseinrichtungen (im In- und Ausland) bietet die DFG verschiedene Möglichkeiten zur Förderung der wissenschaftlichen Karriere an. Die Förderung erfolgt zeitlich begrenzt und bezogen auf eine wissenschaftliche Fragestellung, die im Rahmen der Förderung bearbeitet wird. Im Fokus der Förderung steht die Unterstützung wissenschaftlich exzellenter Nachwuchskräfte. Hier bietet die DFG vier Förderprogramme an:
- Walter Benjamin-Programm
Das Walter Benjamin-Programm ermöglicht es Wissenschaftler:innen in der Qualifizierungsphase im Anschluss an die Promotion, ein eigenes Forschungsvorhaben am Ort ihrer Wahl selbständig umzusetzen. - Forschungsstipendien
Das Forschungsstipendium soll Nachwuchswissenschaftler:innen ermöglichen, an einem Ort ihrer Wahl im Ausland ein umgrenztes Forschungsprojekt durchzuführen, sich in diesem Zusammenhang in neue wissenschaftliche Methoden einzuarbeiten oder ein größeres Forschungsvorhaben abzuschließen. - Emmy Noether-Programm
Das Emmy Noether-Programm eröffnet herausragend qualifizierten Nachwuchswissenschaftler:innen die Möglichkeit, sich durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe über einen Zeitraum von sechs Jahren für eine Hochschulprofessur zu qualifizieren. - Heisenberg-Programm
Das Heisenber-Programm richtet Sich an Nachwuchswissenschaftler:innen die bereits alle Vorraussetzungen erfüllen, um auf eine unbefristete Professur berufen zu werden. Diese können im Rahmen des Programms an einem Ort Ihrer Wahl hochkarätige Forschungsprojekte fortsetzen, während sie sich auf eine Leitungsposition vorbereiten.
Darüber hinaus vergibt die DFG regelmäßig verschiedene Preise zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und zur Ehrung herausragender wissenschaftlicher Leistungen.
Die DFG fördert gezielt Forschungsprojekte mit verschiedenen Formaten und Instrumenten. Im Vordergrund steht hier die Förderung von klar definierten Projekten bzw. Netzwerken zur Bearbeitung spezifischer Forschungsfragen und Themen. Ausschlaggebend für die Förderung ist hier vor allem die wissenschaftliche Exzellenz des Ansatzes und der Antragssteller:innen. Konkret bietet die DFG hier folgende Förderprogramme an:
- Sonderforschungsbereiche (Antragstellung durch Institutionen)
Sonderforschungsbereiche sind langfristige, auf die Dauer von bis zu zwölf Jahren angelegte Forschungseinrichtungen, in denen Wissenschaftler:innen im Rahmen eines fächerübergreifenden Forschungsprogramms zusammenarbeiten. Sonderforschungsbereiche ermöglichen die Bearbeitung innovativer, anspruchsvoller, aufwendiger und langfristig konzipierter Forschungsvorhaben. - Einzelprojekte / Sachbeihilfe (Antragstellung durch Personen)
Die Sachbeihilfe ermöglicht Wissenschaftler:innen themenunabhängig die Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens. In der Regel werden Einzelprojekte / Sachbeihilfe für drei Jahre gewährt und können auch für die Finanzierung der eigenen Stelle genutzt werden. Thematisch verwandte Einzelprojekte können auch gebündelt als Antragspaket eingereicht werden. Jedes der Projekte muss dabei in sich abgeschlossen sein. Begutachtung, Bewertung und Entscheidung erfolgen bezogen auf die einzelnen Projekte. - Reinhart Koselleck-Projekte (Antragstellung durch Personen)
Exzellente Wissenschaftler:innen sollen im Rahmen von Reinhart Koselleck Projekten die Möglichkeit erhalten, hoch innovative und risikobehaftete Projekte durchzuführen. Die Förderdauer beträgt fünf Jahre und es können Mittel zwischen 500.000 und 1,25 Mio Euro beantragt werden. - Forschungsgruppen und klinische Forschungsgruppen (Antragstellung durch Personen)
- In einer Forschungsgruppe arbeiten herausragende Wissenschaftler:innen gemeinsam an einem Forschungsvorhaben, welches bezogen auf den thematischen, zeitlichen und finanziellen Umfang über die Förderungsmöglichkeiten im Rahmen von Einzelprojekten hinaus geht.
- Davon losgelöst werden klinische Forschungsgruppen gesondert gefördert. Ziel ist die Förderung von Forschungsverbünden in der krankheits- oder patientenorientierten (translationalen) klinischen Forschung und die dauerhafte Implementierung von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen in klinischen Einrichtungen.
- Die Förderung von Forschungsgruppen und klinischen Forschungsgruppen ist auf 8 Jahre (4+4) angelegt.
- Klinische Studien (Antragstellung durch Personen)
Im Programm Klinische Studien werden themenunabhängig Vorhaben der patientennahen klinischen Forschung und insbesondere interventionelle klinische Studien, zu denen Klinische Machbarkeitsstudien (Phase II) und Klinische Interventionsstudien (Phase III) zählen, gefördert. Ziel der Förderung ist das Erbringen eines Wirksamkeitsnachweises im Rahmen der Studie. - Schwerpunktprogramme (Antragstellung durch Personen)
Schwerpunktprogramme unterstützen überregionale Kooperationen und können vom Senat der DFG eingerichtet werden, wenn die koordinierte Förderung für das betreffende Gebiet wissenschaftlichen Gewinn verspricht. Über die aus der Wissenschaft vorgeschlagenen Initiativen zur Einrichtung von Schwerpunktprogrammen verhandelt der Senat einmal im Jahr. Einreichungsfrist hierfür ist jeweils der 15. Oktober eines jeden Jahres. Schwerpunktprogramm werden für sechs Jahren gefördert.
Die DFG fördert unter dem Titel „Foren“ in verschiedenen Formaten z. B. Kollegs, Netzwerke und Exzellenzcluster sowie unter dem Titel „Infrastrukturen“ konkrete wissenschaftliche Infrastrukturen wie z. B. Großgeräte aber auch Kosten für Open-Access Publikationen. Konkret fördert die DFG hier:
Foren
- Kolleg-Forschungsgruppen
- Wissenschaftliche Netzwerke
- Nachwuchsakademien
- Projektakademien
- Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen
- Graduiertenkollegs
- DFG-Forschungszentren
Infrastrukturen
Förderung durch die DFG
Einen Überblick über das Förderportfolio der DFG finden Sie hier.
Die Ministerien und Einrichtungen des Landes NRW bieten komplementär zu den Angeboten auf europäischer und nationaler Ebene eigene Förder- und Beratungsmöglichkeiten an. Zentrale Förderer und Ansprechpartner sind hier in NRW insbesondere
- das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW),
- das Ministerium für Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE),
- die NRW.BANK im Bereich der Unternehmensförderung sowie
- NRW.Global Business im Bereich der Internationalisierung.
Aktuelle Förderaufrufe aus NRW finden Sie auf unserer gleichnamigen Unterseite.
Darüber hinaus existieren einige permanent oder wiederkehrend geöffnete Förder-, Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen.
Das Gründerstipendium NRW unterstützt Gründer:innen dabei, innovative Geschäftsidee auf den Weg zu bringen und in die Gründerszene Ihrer Region einzusteigen. Das MWIDE unterstützt Gründer:innen vor oder am Anfang der Existenzgründung mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.000 Euro für maximal ein Jahr, um den Start in die Welt der Entrepreneure zu erleichtern. Darüber hinaus stehen die Vernetzung in Gründernetzwerken und individuelles Coaching im Fokus der Förderung. Die Auswahl und das Coaching der Stipendiat:innen erfolgt durch die landesweiten Gründernetzwerke wie die STARTERCENTER NRW, die Digital Hubs und weitere Inkubatoren und Akzeleratoren.
Das Vorhaben MDR-SUPPORT@NRW, welches durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert wird, unterstützt nordrhein-westfälische Medizintechnik-Branche, um Kompetenzen im Kontext der EU-Verordnungen MDR und IVDR zu stärken und zu bündeln.
Die Website liefert einen Überblick für Medizintechnik-Herstellende zu aktuellen Informationen rund um das Thema „MDR/IVDR“.
Im Fokus der Webseite stehen die Prinzipen: Verstehen-Vernetzen-Anwenden. Neben Basiswissen zu den zahlreichen Facetten der MDR werden auch Details und Lösungsansätze im Austausch mit weiteren Betroffenen entwickelt.
Zudem bietet der sogenannte DIGITALE KOMPASS, eine individuelle Orientierung zur klinischen Bewertung des eigenen Medizinproduktes. Zusätzlich bietet die neue Online-Plattform auch konkrete Kooperations- und Vernetzungsangebote. Dazu gehören themenspezifische Veranstaltungen, Workshops, Projekte sowie Kooperationsgesuche aus der Medizintechnik-Branche in NRW
Mit dem Modul Beratung des regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) unterstützt die NRW.BANK Unternehmen mit Zuschüssen für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Berater:innen durchgeführt werden.
Beratungen können sowohl für Machbarkeitsstudien als auch für Umsetzungsphasen erfolgen. Die Zuschüsse sind beantragbar für verschiedene Szenarien:
- Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur des Unternehmens
- frühzeitige Umstrukturierung
- notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
- geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
- geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
- Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
- stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt
- einer MDR/ IVDR-Beratung
Die Beratungsförderung kann innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch genonmen werden, es sei denn, das Erfordernis der betrieblichen Maßnahmen ergibt sich unmittelbar aufgrund der Corona-Pandemie.
Seit 2007 bietet das Land NRW jungen Forscher:innen attraktive Möglichkeiten zur Rückkehr nach NRW. Mit jeweils bis zu 1,25 Mio. Euro über fünf Jahre können sich Nachwuchswissenschaftler:innen an Universität in NRW eine Nachwuchsgruppe aufbauen.
Das Verfahren gestaltet sich dabei so, dass die Förderzusage personengebunden erfolgt und die Nachwuchswissenschaftler:innen dies in die Verhandlungen mit den teilnehmenden Hochschulen in NRW einbringen können. Grundsätzlich besteht dabei die Möglichkeit, auch Zukunftsperspektiven über den Förderzeitraum hinaus zu vereinbaren. Von dieser Möglichkeit wurde in der Vergangenheit intensiv Gebrauch gemacht: Der überwiegende Teil der bisher Geförderten verfügt mittlerweile über eine Professur.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) hat seine Forschungsförderung im jahr 2020 neu ausgerichtet. Im Kern geht es darum, einer freien und wissenschaftsgetriebenen Forschung Vorrang zu gewähren. Ziel ist es, mit regelmäßigen und themenoffenen Aufrufen über alle Hochschultypen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen hinweg, kooperative Vorhaben zur Herausbildung neuer Forschungsprofile und zur Etablierung starker Forschungsnetzwerke zu fördern.
Die Umsetzung der Forschungsförderung erfolgt in vier verschiedenen Handlungsfeldern:
- Forschungsprofile
- Vernetzung
- Transfer
- Vision
Über Ausschreibungen des MKW informieren wir über unsere Unterseite aktuelle Förderaufrufe.
Innovationsstrategie
Ein zentraler Orientierungspunkt für die Forschungsförderung des Landes NRW ist die regionale Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen (2021-2027). In dieser werden zentrale Handlungsfelder beschrieben zu denen auch das Handlungsfeld „Innovative Medizin, Gesundheit und Life Science“ zählt.
Mehr dazu finden Sie hier.
Auf regionaler und kommunaler Ebene bestehen weitere Angebote der Förderung. Diese sind sehr vielschichtig und dynamisch. Eine vollständige Darstellung ist daher nicht ohne weiteres möglich. Wichtige Ansprechpartner vor Ort können aber insbesondere regionale und kommunale
- Wirtschaftsförderungen,
- Industrie- und Handelskammern sowie
- Fach- und themenspezifische Cluster und Netzwerke sein.
Unser Netzwerk
Als Cluster Medizin.NRW sind wir mit einer Vielzahl von regionalen und kommunalen Einrichtungen vernetzt und stellen gerne den Kontakt her.
Neben öffentlichen Institutionen existiert eine Vielzahl von Stiftungen, die sich im Bereich der Förderung von Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs, Transfer, Gründungen und weiteren Themen betätigen. Stiftungen haben häufig attraktive Förderkonditionen fördern aber nur eine begrenzte Anzahl von Projekten und der Wettbewerb ist hoch. Dennoch kann sich die Förderung durch Stiftungen sehr lohnen.
Über aktuelle Ausschreibungen von Stiftungen im Bereich der innovativen Medizin informieren wir über unsere Unterseite aktuelle Förderaufrufe. Darüber hinaus finden sich nachfolgend einige große Stiftungen mit bedeutsamen Fördermöglichkeiten für die innovative Medizin.
Die Alexander von Humbold Stiftung fördert fach- und themenunabhängig Wissenschaftskooperationen zwischen exzellenten ausländischen und deutschen Forscher:innen verschiedener Karrierestufen.
Die Stiftung bietet eine Programmsuche an, mit der die passgenauen Fördermöglichkeiten gefunden werden können.
Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung widmet sich der Förderung medizinischer Wissenschaft und unterstützt medizinisch-humanitäre Hilfsprojekte. Die Leitmotive der medizinisch-wissenschaftlichen Förderung sind: wissenschaftliche Exzellenz und die Förderung medizinischer Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler.
Die EKFS bietet fünf Förderlinien mit wiederkehrenden Ausschreibungen an und fördert darüber hinaus auch anlassbezogene Sonderprojekte zu aktuellen Themen. Die Förderlinien der EFKS sind:
- Erst- und Zweitantragstellung
Zielgruppe: Exzellente junge Wissenschaftler:innen am Anfang ihrer Karriere.
Thema: offen im Rahmen des Stiftungszweckes.
Antragstellung: Jederzeit. - Schlüsselprojekte
Zielgruppe: Exzellente und international anerkannte Wissenschaftler:innen.
Thema: Projekte mit dem Potenzial grundlegende für ein ganzes Forschungsfeld richtungweisende Entdeckungen zuerzeugen.
Antragstellung: Jederzeit. - Stipendien
Mit den Stipendien soll der Grundstein zur Karriere als Clinician Scientist gelegt werden. Dafür bietet die EKFS für verschiedene Karrierestufen passgenaue Programme an: - Kollegs
Mit ihrer Förderung für Kollegs unterstützt die EKFS Standorte der Hochschulmedizin bei der Ausbildung exzelenter Nachwuchswissenschaftler:innen. Hier bietet die EKFS drei Förderlinien an, die regelmäßig geöffnet werden: - Translatorische Projekte
Im Rahmen der EKFS Translatorik-Förderlinie sollen innovative Projekte mit hohem Translationspotenzial, für die das jeweilige patientenrelevante Anwendungspotenzial klar definiert ist und für die die ersten überzeugenden Forschungsergebnisse bereits vorliegen, unterstützt werden. Dies geschieht z.B. durch Finanzierung von Schlüsselexperimenten oder Studien, die für die Validierung des medizinischen Ansatzes bzw. des Medizinproduktes erforderlich sind. Außerdem haben Projekte, die im Rahmen der Translatorik-Förderlinie gefördert werden, die Möglichkeit, bei der Projektentwicklung und dem Technologie- und Wissenstransfer in die Anwendung eine enge Betreuung durch Experten zu erhalten.
Die VolkswagenStiftung ist eine eigenständige, gemeinnützige Stiftung privaten Rechts mit Sitz in Hannover. Mit einem Fördervolumen von insgesamt etwa 150 Millionen Euro pro Jahr ist sie die größte private deutsche wissenschaftsfördernde Stiftung und eine der größten Stiftungen hierzulande überhaupt.
Die Stiftung fördert ihrem satzungsgemäßen Auftrag entsprechend Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre. Sie entwickelt mit Blick auf zukunftsweisende Forschungsgebiete eigene Förderinitiativen; diese bilden den Rahmen ihrer Förderaktivitäten und werden als Teil des eigenen Veranstaltungsangebots thematisch aufgegriffen.
Besondere Aufmerksamkeit widmet die VolkswagenStiftung dem wissenschaftlichen Nachwuchs sowie der Zusammenarbeit von Forscher:innen auch jenseits wissenschaftlicher, kultureller und staatlicher Grenzen.
Die VolkswagenStiftung hat im Jahr 2021 ihre Strategie neu ausgerichtet und fokussiert sich auf drei Bereiche:
- Exploration
- Gesellschaftliche Transformationen
- Wissen über Wissen – Reflexion und Praxis der Wissenschaften
- sowie den Schwerpunkt „Wissenschaft in der Gesellschaft“
Einen Überblick über aktuelle Förderangebote der VolkswagenStiftung finden Sie hier.
Die richtige Stiftung finden
Allein in Deutschland existieren über mehr als 12.000 Stiftungen. Um hier relevante Stiftungen zu finden, die als Förderer in Betracht kommen gibt es mehrere Websites, die hier kostenlose und kostenpflichtige Suchmöglichkeiten anbieten, wie z. B.:
Die Einwerbung von Wagniskapital bzw. Venture Capital stellt eine zentrale Herausforderung für junge Unternehmen, Start-ups und Gründer:innen dar. Kapital wird dabei in verschiedenen Phasen des Aufbaus eines Unternehmens benötigt. Grundsätzlich wird dabei in drei Phasen unterschiedene, die selbst noch in verschiedene Phasen unterteilt werden können:
- Early-Stages (Frühphasen)
- Seed-Phase
- Start-up-Phase
- Expansion Stages(Wachstumsphasen, Expansionsphase, Growth-Phase)
- Wachstumsphase
- Bridge-Phase
- Later Stages (Endphasen)
Im nachfolgenden werden einige Finanzierungs-, Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufgelistet, die sich auf die Seed- und Start-up-Phase beziehen.
Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) investiert Risikokapital in junge Technologieunternehmen und sorgt für die notwendige Betreuung und Unterstützung des Managements von jungen Start-ups. Voraussetzungen für eine Finanzierung sind vielversprechende Forschungsergebnisse, eine innovative technologische Basis sowie eine chancenreiche Marktsituation.
Die Angebote des HTGF richten sich an High-Tech-Startups
- aus den Bereichen Digital Tech, Industrial Tech, Life Sciences, Chemie sowie angrenzenden Geschäftsfeldern,
- die höchstens drei Jahre alt sind
- die nicht mehr als 500.000 Euro an Eigenkapital, stillen Beteiligungen oder Wandeldarlehen von anderen Investoren erhalten habe,
- die ihren Hauptsitz in Deutschland oder eine selbständige Zweigniederlassung dort haben, wenn das Unternehmen im europäischen Ausland ansässig ist.
Der HTGF investiert bis zu 1 Million Euro in der Seedrunde und bis zu 3 Millionen Euro über alle Finanzierungsrunden in Start-ups. Darüber hinaus unterstützt der HTGF bei der Suche nach externen Investor:innen.
Der German Accelerator unterstützt deutsche Start-ups bei der Skalierung ihrer Geschäftsmodelle und bei der Nutzung von Wachstumschancen ausländischer Start-up-Hubs. Der GA bietet drei Programmlinien und ein speziell auf den Life Science Sektor zugeschnittenes Programm:
Wichtige Voraussetzung für eine Unterstützung durch den German Accelerator ist der Firmensitz in Deutschland und die Existenz in des Unternehmens in einer der nachfolgenden Geschäftsformen: UG, AG, GmbH, GmbH & Co. KG.
INVEST bringt Start-ups und private Investierende zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investierenden zu finden.
Die INVEST-Förderung besteht zunächst aus einem Erwerbszuschuss. Veräußert der Investierende seine Anteile zu einem späteren Zeitpunkt, kann er/sie zusätzlich von einem Exitzuschuss profitieren.
Weitere Informationen zu INVEST.
Weitere Informationen
Einen Überblick zu Unternehmensgründungen und Wagniskapital bietet unter anderem auch das BMWK auf seiner Website.