
Charta geschlechtersensible Medizin
Zentrale politische Dokumente, wie die UN-Charta, die EU-Menschenrechtskonvention und auch das deutsche Grundgesetz stellen deutlich klar, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind.
Das gilt selbstverständlich auch in der Medizin. Allerdings zeigt sich immer mehr, dass Erkrankungen bei den Geschlechtern unterschiedliche Ausprägungen haben können. Gleichberechtigung bedeutet hier eine optimale medizinische Versorgung für alle Geschlechter, nicht Gleichbehandlung, die einem oder sogar beiden Geschlechtern nicht vollständig gerecht wird. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen entsprechende Ansätze nicht nur in der Versorgung, sondern auch in der Forschung und der Lehre berücksichtigt werden.
Der Leuchtturm „Gendermedizin“ im Cluster Medizin.NRW widmet sich seit Anfang 2023 diesem Thema. Ziel der Initiative ist es, die zahlreichen aktiven Akteur:innen in Nordrhein-Westfalen noch besser zu vernetzen, gemeinsame Projekte und Veranstaltungen durchzuführen und so die Umsetzung der geschlechtersensiblen Medizin in NRW und darüber hinaus zu beschleunigen. Dazu wurde bereits ein Whitepaper veröffentlicht.
Da trotz der inzwischen vorliegenden wissenschaftlichen Evidenz die Geschlechtersensible Medizin immer noch kein Standard in Forschung, Entwicklung und Versorgung ist, ist es den Akteur:innen des Leuchtturms Gendermedizin.NRW ein wichtiges Anliegen, die Grundsätze der geschlechtersensiblen Medizin explizit zu benennen und bekannter zu machen. Dazu soll eine Charta entwickelt werden, die den Begriff mit Leben füllt und beschreibt, was geschlechtersensible Medizin für die medizinische Forschung, Lehre und Versorgung bedeutet. Der Workshop dient dazu, diese Charta mit einem möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens zu entwickeln. Entsprechend sind Vertreter:innen relevanter Interessensgruppen eingeladen, z. B.: Patientenvertreter:innen, Vertreter:innen der Gesundheitsberufe oder Forschende.
Die Charta soll als Positionsbestimmung und Selbsteinschätzung dienen für all diejenigen, die die Grundsätze der geschlechtersensiblen Medizin in ihrer Forschung und Arbeit bereits berücksichtigen, bzw. in Zukunft berücksichtigen wollen und werden. Es ist vorgesehen, dass sowohl für Einzelpersonen als auch Einrichtungen aus Forschung, Entwicklung, Lehre, Versorgung sowie Gesellschaft und Politik die fertige Charta unterzeichnen können.
Programm (Änderungen vorbehalten)
- Begrüßung durch Medizin.NRW
- Impulsvortrag: Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland
Benno Bolze, Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. - Impulsvortrag: Vorstellung des Leuchtturms und des Charta-Entwurfs
Prof. Sabine Oertelt-Prigione, Universität Bielefeld - Diskussion an Thementischen, 5 Themen, 5 Runden: Medizinische, ethische und rechtliche Rolle von Geschlecht in der Medizin; Verankerung geschlechtersensibler Versorgung in der Praxis; geschlechtersensible Medizin in Aus-, Weiter- und Fortbildung; geschlechtersensible Medizin für exzellente Forschung für alle Patient_innen; Die geschlechtersensible Medizin in Deutschland und weltweit
Teilnahme
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf Einladung des Leuchtturms Gendermedizin.NRW. Bei Interesse ist es möglich, sich unter dem oben genannten Anmeldelink zu registrieren. Eine endgültige Bestätigung der Teilnahme erfolgt dann per E-Mail. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Weitere Informationen
Weitere Veranstaltungen aus NRW und mit Bedeutung für die innovative Medizin in NRW finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.
Der Leuchtturm Gendermedizin.NRW beschäftigt sich mit der Berücksichtigung von Geschlechts- und Genderaspekten in der medizinischen Forschung sowie in der Vorsorge, Diagnose, Therapie und Nachsorge.
Gleichzeitig dient der Leuchtturm als zentrale Plattform für Vernetzung und Austausch in NRW.
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