Ziele der Förderung
Ziel ist die Erforschung und Entwicklung disruptiver Medizintechnik und Gesundheitstechnologien zur Verbesserung der Frauengesundheit zu fördern. Behandlungswege bei frauenspezifischen Erkrankungen und Erkrankungen, die Frauen häufiger betreffen, sollen durch technologische Innovationen signifikant verbessert werden.
In einem offenen Wettbewerb soll technologieoffen die Machbarkeit und technische Anwendbarkeit innovativer Diagnostik und Therapie demonstriert und validiert werden. Die Förderrichtlinie orientiert sich dabei an den geschlechterspezifischen medizinischen Bedürfnissen von Frauen und adressiert die Gesundheit von Frauen von Beginn der Menarche bis zur Postmenopause.
Im Fokus stehen Vorhaben mit signifikantem Technologiesprung. Eine entsprechend große Innovationshöhe sowie eine realistische Verwertungsperspektive der zu entwickelnden Lösungen sind von zentraler Bedeutung. So sollen zukunftsweisende Ideen und Lösungen im Themenbereich technologiegestützter Frauengesundheit entwickelt werden. Die Förderrichtlinie zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungs-, Entwicklungs- und Wirtschaftsstandorts Deutschland international zu stärken.
Was wird gefördert?
Zuwendungszweck ist die Förderung von interdisziplinären Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die innovative Ansätze im Bereich der Diagnose und Therapie von Frauengesundheit verfolgen. Die Vorhaben müssen dabei einem der genannten Pathologiefelder zuzuordnen sein.
Im Rahmen der Challenge sollen – unter Abgrenzung zu bestehenden BMFTR-Förderaktivitäten – Indikationen mit ausschließlicher beziehungsweise hoher Frauenprävalenz und medizinischem Bedarf, hohem Leidensdruck der Betroffenen und einer aktuell geringen Repräsentanz in der Forschungslandschaft adressiert werden.
Die Projekte müssen einer der folgenden medizinischen Fachdisziplinen zugeordnet werden: Gynäkologie, Neurologie oder klinische Immunologie.
Zu möglichen Indikationen im Bereich der gynäkologischen Pathologien gehören
- das polyzystische Ovarialsyndrom,
- Aspekte der Vaginalgesundheit sowie
- die Vulvodynie.
Neurologische Indikationen umfassen unter anderem
- die katameniale Epilepsie und
- dementielle Erkrankungen.
Projekte im Bereich der klinischen Immunologie könnten sich unter anderem auf
- Multiple Sklerose,
- systemischen Lupus erythematodes oder
- das Mastzellaktivierungssyndrom fokussieren.
Technologisch könnten die Projekte unter anderem Diagnose- und Monitoringverfahren zur Messung von Biomarkern oder die Entwicklung neuer Therapiemöglichkeiten, beispielsweise durch neuroendokrine Modulation, erforschen.
Nicht förderfähig sind reine Consumer-Anwendungen, Smartphone-Apps oder die bloße Kombination von Wearables und Smartphone.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
Interdisziplinarität des Projektteams wird für die erfolgreiche Umsetzung der Vorhaben vorausgesetzt. Die Zusammensetzung der Projektteams muss für die Erreichung der Projektziele angemessen und begründet sein. Die Übernahme der Konsortialführung durch wirtschaftliche Partner:innen wird begrüßt.
Die entwickelten Lösungen sollen mit einem signifikanten Technologiesprung verbunden sein, eine realistische Verwertungsperspektive haben, ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko bergen und ohne Förderung nicht in vergleichbarer Form realisierbar sein. Um einen effektiven Transfer in die Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, sollen die Projekte zudem regulatorische Aspekte einer späteren Anwendung frühzeitig berücksichtigen und spätere Anwendende frühzeitig und angemessen einbinden.
Das BMFTR fördert ausgewählte umsetzungsorientierte Vorhaben mit Partner:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis.
Suchen Sie Fördermöglichkeiten für ein spezifisches Projekt? Sprechen Sie uns gerne jederzeit an,
- wir unterstützen bei der Suche nach Fördermöglichkeiten,
- beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Förderaufrufe und
- vermitteln Ihnen weiterführende Ansprechpartner:innen.