Innovationsfonds: Neue Versorgungsformen 2024

Der Innovationsausschuss des G-BA fördert Projekte zu neuen Versorgungsformen.

Abgabetermin:
22.05.2024 12:00 Uhr (Berlin) - zweistufig lang; einstufig lang bis spätestens 11. Juni 2024, 12.00; Einstufig kurz: jederzeit
Fördergeber:
Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses
Fördergebiet:
Deutschland
Förderdauer:
Kurze Förderdauer: bis zu 24 Monaten; Lange Förderdauer: in der Regel 36 Monate (maximal mögliche Laufzeit in begründeten Ausnahmefällen: 48 Monate)
Antragsberechtigte:
Alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesellschaften. Bei der Antragstellung ist in der Regel eine Krankenkasse zu beteiligen.

Neue Versorgungsformen im Sinne des Innovationsfonds sind Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Ziel dieses Förderangebotes ist es, neue Versorgungsformen zu fördern, die insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben. Dies können Modelle sein, die eine Überwindung der Sektorentrennung bezwecken. Es kann sich aber auch um Modelle handeln, die innersektorale Schnittstellen optimieren wollen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein tragfähiges Evaluationskonzept. Die Evaluation der geförderten neuen Versorgungsform soll Erkenntnisse liefern, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in seine Richtlinien zur Gestaltung der Versorgung übernommen werden können oder dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen oder weiteren Akteuren des Gesundheitswesens zur Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV dienen könnendes gesetzlichen Rahmens dienen können.

Aktuell gibt es zwei Förderbekanntmachungen des Innovationfonds:

Themenoffen

Gefördert werden können Projekte, die relevante Versorgungsprobleme aufgreifen und besonders innovative Ansätze verfolgen. Diese sollten insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden. Unter Versorgungsform ist die strukturierte und verbindliche Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen und/oder Einrichtungen in der ärztlichen und nicht-ärztlichen Versorgung zu verstehen. Dazu zählen insbesondere auch sektorenübergreifende Versorgungsmodelle. Projekte, die auf eine dauerhafte Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung abzielen, können ebenfalls gefördert werden. Insgesamt soll mit den Projekten eine strukturelle und prozessuale Weiterentwicklung des Gesundheitsystems verbunden sein.

Themenspezifisch zu folgenden Themenfeldern:

  • Modelle zur Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
  • Ambulantisierung in der Gesundheitsversorgung
  • Weiterentwicklung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und Versorgungsnetzwerke
  • Digitale Unterstützungskonzepte zur Stärkung der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen
  • Häusliche und sexualisierte Gewalt – Versorgung und Prävention
  • Daten- und algorithmenbasierte Entscheidungen in der Hausarztpraxis – neue Versorgungskonzepte für eine Stärkung der leitliniengerechten Versorgung
  • Verbesserung von Versorgungsprozessen im Rettungsdienst und der Notfall- und Akutversorgung
  • Verbesserung von Versorgungsprozessen durch datenbasierte Bedarfserkennung und Gestaltung von Versorgungspfaden
  • Versorgungsmodelle zur Stärkung der Nikotin- bzw. Tabakentwöhnung

In der Förderbekanntmachung „Zweistufig Lang“ wird zunächst eine Konzeptentwicklungsphase durchgeführt. In dieser Phase werden die Vollanträge innerhalb von sechs Monaten ausgearbeitet und zur Bewertung beim Innovationsausschuss eingereicht. Der Innovationsausschuss entscheidet anschließend, welche Vollanträge in der Durchführung einer neuen Versorgungsform gefördert werden (Durchführungsphase).

In der Förderbekanntmachung „Einstufig Lang“ werden Projektvorschläge für neue Versorgungsformen erwartet, die sich bereits in einem ausgereifteren Entwicklungsstadium befinden und keine solche Phase benötigen.


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