Förderung von interdisziplinären Translations- und Vernetzungsprojekten der Stammzellforschung in Nordrhein-Westfalen

Eine Initiative des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

Abgabetermin:
09.01.2023 16:00 Uhr (Berlin) - Skizzenphase
Fördergeber:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet:
NRW
Fördersumme:
500 bis 12.000 Euro
Förderdauer:
bis zu 1 Jahr
Antragsberechtigte:
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, Stiftungen und Vereine, KMU, Großunternehmen

Was ist das Ziel der Förderung?

Die Stammzellforschung spielt eine bedeutende Rolle in den medizinischen Zukunftsgebieten der regenerativen und personalisierten Medizin, aber auch der biopharmazeutischen Entwicklung. Darüber hinaus wirft die Forschung an und mit Stammzellen eine Reihe rechtlicher, ethischer und sozialwissenschaftlicher Fragen auf. Die Landesregierung hat sich deswegen zum Ziel gesetzt, die ausgeprägte und vielfältige Forschungslandschaft im Bereich der Stammzellforschung in NRW weiter zu fördern.

Was wird gefördert?

Mit diesem Programm, das jährlich ausgeschrieben werden soll, sollen kleinvolumige, interdisziplinäre Projekte aus unterschiedlichen Disziplinen gefördert werden. Diese können als Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit bis zu einem Jahr Laufzeit durchgeführt werden und sollen von einem starken Translationsgedanken getragen werden.

Die Bekanntmachung richtet sich gleichermaßen an Forschende der Naturwissenschaften, Medizin, sowie der Rechts-, Ethik- und Sozialwissenschaften. Unter anderem können Projekte aus folgenden Bereichen gefördert werden (Beispiele):

  • Projekte in den Bereichen der Biomedizin, -physik und -chemie, oder den Werkstoffwissenschaften bzw. rechtliche, ethische oder sozialwissenschaftliche Projekte mit konkreten Fragestellungen der Stammzellforschung.
  • Gastaufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bei Projektpartnern, bzw. an externen Forschungseinrichtungen und Kliniken im Rahmen der gemeinsamen Bearbeitung eines Stammzellforschungs-relevanten Forschungsprojektes, wenn dadurch synergistische Effekte erwartet werden können.
  • Vernetzungskonferenzen von mindestens drei unterschiedlichen Disziplinen zur Anbahnung, bzw. Durchführung von Projekten und Schulungen, sowie Weiterbildung und Lehrgänge mit konkretem Bezug zur Stammzellforschung.
  • Projekte, mit Anwendungsperspektive, bei einer Fragestellung in der Stammzellenforschung, die insbesondere den (digitalen) Ausstattungsstand der jeweiligen Institution verbessern.

Wie wird gefördert?

Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig:

  • In einer ersten Stufe können bis zum 09.01.2023, 16:00 Uhr (MEZ) Antragsskizzen über das Online-Tool eingereicht werden. Danach ist keine Einreichung mehr möglich. Die Skizzen werden durch externe Gutachterinnen und Gutachter begutachtet.
  • Die ausgewählten Antragstellenden werden anschließend aufgefordert, ihren Antrag postalisch einzureichen. Auf dieser Grundlage wird abschließend über die Förderung entschieden. Weitere Details zur Antragseinreichung können dem Aufruf des Förderprogramms entnommen werden.

Der Projektträger Jülich bietet am 08.12.2022 von 11.00-12.00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung zum Thema an.

Suchen Sie Fördermöglichkeiten für ein spezifisches Projekt? Sprechen Sie uns gerne jederzeit an,

  • wir unterstützen bei der Suche nach Fördermöglichkeiten,
  • beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Förderaufrufe und
  • vermitteln Ihnen weiterführende Ansprechpartner:innen.

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