EU: ERC Starting Grants – Ausschreibung 2025

Die Ausschreibungsrunde für ERC Starting Grants öffnet am 09.07.2025 und schließt am 14.10.2025.

Abgabetermin:
14.10.2025
Fördergeber:
Der Europäische Forschungsrat (ERC)
Fördergebiet:
EU-Mitgliedsstaat oder assoziierter Staat
Fördersumme:
1,5 Mio Euro,
Förderdauer:
5 Jahre
Antragsberechtigte:
Wissenschaftler:innen zwischen 2 und 7 Jahren nach der Promotion (Verlängerung des Zeitraums z. B. bei Schwangerschaft/Elternzeit oder Krankheit möglich)

Zielgruppe der ERC Starting Grants sind exzellente Nachwuchswissenschaftler:innen am Beginn einer unabhängigen Karriere.

Als Grundlage für die Bewertung dienen, abhängig von Forschungsfeld und Karrierezeitpunkt, bestimmte Maßstäbe. So sollten Antragstellende mindestens eine wichtige Publikation ohne Doktorvater oder Doktormutter nachweisen können. Weitere Kriterien sind Publikationen als Erstautor oder Erstautorin in führenden internationalen Zeitschriften, Monographien, Patente, Vorträge auf internationalen Konferenzen oder (inter-) nationale Wissenschaftspreise.

Antragsvoraussetzungen

Antragssteller:innen müssen den Antrag (Principal Investigator – PI) gemeinsam mit einer öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtung (Gasteinrichtung) einreichen. Gasteinrichtung kann z. B.

  • eine Universität
  • ein Forschungszentrum oder
  • ein Unternehmen sein.

Gasteinrichtung kann sowohl die aktuelle Arbeitsstelle als auch eine neue Arbeitsstelle sein, zu der die Antragssteller:innen spätestens zu Projektbeginn wechseln. Die Gasteinrichtung muss sich in einem EU-Mitgliedstaat oder einem zu Horizont Europa assoziierten Staat befinden. Hierfür muss die aufnehmende Gasteinrichtung das so genannte „Commitment of the Host Institution“ bei der Antragstellung zur Verfügung stellen.

Umfang der Förderung

Starting Grands können bis zu 1,5 Mio. EUR für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren vergeben werden. Es können zusätzlich bis zu 1 Mio. EUR beantragt werden, um förderfähige „Start-up“-Kosten für Forscher zu decken, z. B. 

  • für Forscher:innen die aus einem Drittland in die EU oder ein assoziiertes Land wechseln,
  • für den Kauf größerer Geräte,
  • für den Zugang zu Großanlagen oder
  • für größere Kosten für Experimente und Feldforschung.

Mit dem ERC Grant können 100 % der gesamten förderfähigen direkten Kosten des Projekts und ein Overheadbeitrag von pauschal 25% der gesamten förderfähigen direkten Kosten beantragt werden.


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