Else Kröner-Fresenius-Stiftung: Nicht-übertragbare Krankheiten

Projekte zur Verbesserung der Gesundheit von Menschen, die von nicht-übertragbaren Krankheiten in Entwicklungsländern betroffen sind.

Abgabetermin:
15.11.2023 - formlose Antragsskizze
Fördergeber:
Else Kröner Fresenius Stiftung (EKFS)
Fördergebiet:
Deutschland
Fördersumme:
200.000 bis 400.000 Euro
Förderdauer:
mindestens 3 Jahre
Antragsberechtigte:
gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen (NGO) sowie Hochschulen oder universitäre Einrichtungen aus Deutschland

Ziele der Förderung

Zur Verbesserung der Gesundheit von Menschen, die von NCDs (Non-communicable Diseases/nicht-übertragbare Krankheiten) in Entwicklungsländern (gemäß der OECD DAC-Länderliste) betroffen sind, stellt die Else Kröner-Fresenius-Stiftung Mittel in Höhe von 1.300.000 Euro zur Verfügung. Thematisch ist die Ausschreibung innerhalb der NCDs offen.

Was wird gefördert?

Ziel ist es, Programme im Bereich NCDs zu unterstützen, die:

  • Patient:innen und Gesundheitspersonal insbesondere auf der Basisgesundheitsversorgungsebene erreichen
  • Aufklärungs- und Präventionsarbeit leisten
  • Weiterbildungsprogramme für Gesundheitspersonal auf Basisversorgungsebene nachhaltig aufbauen
  • das Referenzsystem von der Basisgesundheitsversorgung bis hin zur tertiären Schwerpunktkliniken stärken (Stichwort: Continuum of Care)

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Folgende Bedingungen müssen für die Antragstellung erfüllt sein:

  • Das Antragsvolumen beträgt 200.000 € bis 400.000 €
  • Die Laufzeit des Programms beträgt mindestens 3 Jahren
  • Die Aktivitäten sind eingebettet in Projekte anderer relevanter Akteure vor Ort
  • Das Programm wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert
  • Das Vorhaben baut möglichst auf einem bestehenden Projekt auf

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen sowie Hochschulen oder universitäre Einrichtungen aus Deutschland, die bereits seit mehreren Jahren in enger Zusammenarbeit mit lokalen Partnern erfolgreich im Projektland arbeiten und über geeignete Organisationsstrukturen für eine erfolgreiche Umsetzung verfügen.

Mindestens eine Partnerorganisation und eine lokale Ansprechperson im Projektland müssen benannt werden. Eine Bestätigung der lokalen Partnerorganisation(en) über die beabsichtigte Zusammenarbeit sowie eine Einverständniserklärung zur Speicherung der Daten der antragstellenden Person müssen beigefügt werden.

In einem ersten Schritt wird darum gebeten, eine formlose Antragsskizze von bis zu fünf Seiten einzureichen. Die Antragsskizzen sollten möglichst in englischer Sprache in elektronischer Form eingereicht werden. Nach einer Vorauswahl reichen die ausgewählten Antragstellenden Vollanträge ein.

Kontakt

Dr. Judith von Heusinger,
medizinische Entwicklungszusammenarbeit

j.heusinger@ekfs.de

06172 8975-17

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