Ziele der Förderung
Ziel der Fördermaßnahme ist es, den Cannabiskonsum bei zwei klar definierten Hochrisiko-Zielgruppen durch neue Maßnahmen der selektiven bzw. indizierten Prävention zu verhindern oder deutlich zu reduzieren:
- Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien sowie
- Kinder und Jugendliche im ambulanten Jugendhilfesystem.
Die Richtlinie begründet dies u. a. mit möglichen negativen Auswirkungen von Cannabiskonsum auf die kognitive Entwicklung sowie mit sozialen und psychologischen Folgen, die bei Kindern und Jugendlichen besonders relevant sein können.
Erwartet wird dabei eine klare Ziel- und Wirklogik: Gefördert werden Vorhaben, die entweder eine messbare Reduktion bzw. Beendigung des Konsums erreichen oder einen messbar späteren Einstieg bzw. die Verhinderung des Einstiegs in den Konsum bewirken – bezogen auf eine oder beide Zielgruppen.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind neue, zielgruppenspezifische Präventionsansätze, die explizit
- entwickelt,
- praktisch erprobt und
- wissenschaftlich evaluiert werden.
Es geht damit nicht um reine Konzeptpapiere, sondern um umsetzungsfähige Interventionen inklusive belastbarer Evaluation.
Wünschenswert ist, bestehende etablierte und evaluierte Präventionsmaßnahmen in ein neues Gesamtkonzept einzubeziehen, zu adaptieren oder sich erkennbar darauf zu beziehen.
Außerdem wird die nachhaltige Anwendung betont: Bereits in der Projektanlage sollen Anschlussfähigkeit und spätere Weiterführung mitgedacht werden, z. B. durch geeignete Partner, die den Ansatz nach Projektende weitertragen können.
Nicht gefördert werden Projekte, mit denen andere Zielgruppen adressiert werden oder Projekte zur universellen Prävention des Cannabiskonsums.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
- Verbundstruktur und Rollenlogik: Die Richtlinie verlangt Verbünde mit mindestens einem wissenschaftlichen, ausführenden Partner und mindestens einem wissenschaftlichen Evaluationspartner.
- Zugang zur Zielgruppe und Umsetzbarkeit: Relevante Kooperationspartner – insbesondere solche mit Zugang zu den Zielgruppen – sollen eingebunden sein.
- Nachhaltigkeit/Verstetigung: In der Projektbeschreibung muss dargelegt werden, wie das Präventionsprogramm nach Auslaufen der Bundesförderung weiter genutzt/fortgeführt werden kann und wie Erkenntnisse/Strukturen nach Projektende weiterverwendet werden;
- Wissenschaftliche Qualität, Methodik und Vorerfahrung: Das Vorhaben muss auf dem Stand der Forschung aufsetzen, methodisch hochwertig geplant sein und durch einschlägige Erfahrungen/Vorarbeiten der Antragstellenden gestützt werden.
- Querschnittsanforderungen: Genderaspekte sind organisatorisch, strukturell und inhaltlich durchgängig zu berücksichtigen (inkl. gendergerechter Sprache und differenzierter Auswertung). Relevante Zielgruppen sollen angemessen partizipativ eingebunden werden. Zudem sollen Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation eingeplant werden – Barrierefreiheit ist dabei mitzudenken.
Kontakt
DLR Projektträger (im Auftrag des BMG)
Dr. Sebastian Poschadel
Telefon: +49 228 3821-1120
E-Mail: projekttraeger-bmg@dlr.de
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