Ziele der Förderung
Frauen werden in der Gesundheitsforschung nach wie vor seltener berücksichtigt als Männer. Das hat zur Folge, dass noch immer viele diagnostische und therapeutische Verfahren primär auf männlichen Referenzwerten und Krankheitsverläufen basieren. Dadurch können Symptome bei Frauen übersehen oder fehlinterpretiert werden, was zu Fehlversorgung führen kann.
Im weiblichen Lebenszyklus finden sich darüber hinaus besondere Anforderungen durch Menstruation, Schwangerschaft und Geburt sowie Wechseljahre. Außerdem sind Frauen einerseits von spezifischen Krankheiten betroffen, wie Endometriose oder dem Polyzystischem Ovarialsyndrom, und andererseits bei zahlreichen Erkrankungen überproportional oder in spezifischer Weise belastet. Beispielsweise treten Angststörungen, Autoimmunkrankheiten, Depressionen, Migräne und chronische Schmerzkrankheiten bei Frauen deutlich häufiger auf als bei Männern oder zeigen andere Verläufe.
Ziel der vorliegenden themenoffenen Förderrichtlinie „Patientinnenzentrierte Versorgung für Frauen“ des BMG ist es, durch die Förderung von Vorhaben neue Erkenntnisse zu gewinnen, die wesentlich zu einer Verbesserung der Qualität und Effizienz der Versorgung von Frauen in Deutschland beitragen.
Was wird gefördert?
Das Ziel der Förderrichtlinie ist erreicht, wenn wissenschaftliche Evidenz für eine Verbesserung der patientinnenzentrierten Versorgung von Frauen in Deutschland generiert wurde. Gefördert werden Einzel- oder Verbundforschungsvorhaben. Die Vorhaben müssen eine konkrete, anwendungsbezogene Forschungsfrage verfolgen und die relevanten Akteurinnen und Akteure sowie die Patientinnenperspektive von Beginn an einbinden.
Besonderes Förderinteresse gilt Vorhaben, die einen oder mehrere der folgenden thematischen Schwerpunkte adressieren:
- Versorgung von frauenspezifischen Erkrankungen;
- Versorgung von Erkrankungen mit frauenspezifischen Ausprägungen, beispielsweise hinsichtlich Prävalenz, Inzidenz, Symptomatik, Krankheitslast, Verläufen, Therapieansätzen oder Therapieansprechen;
- Auswirkungen sozialer Ungleichheit auf die Gesundheitsversorgung von Frauen in Deutschland; Ungleichheiten im Zugang zum Gesundheitssystem, der Versorgungsqualität oder der Inanspruchnahme von Leistungen;
- Auswirkungen des Gender Data Gaps auf die Gesundheitsversorgung von Frauen in Deutschland; Verhinderung von Genderbias in Algorithmen und KI-Systemen im Gesundheitswesen;
- Bereitstellung, Kuratierung und Analyse von frauenbezogenen Routine- und Registerdaten zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland;
- Versorgung von Frauen mit Endometriose mit dem Fokus auf versorgungspraktische und psychosoziale Aspekte, Gesundheitskompetenz, Kommunikation zwischen behandelnder und behandelter Person und Information/Aufklärung;
- Versorgung von Frauen in den Wechseljahren, einschließlich Peri-, Prä- und Postmenopause;
- Versorgung rund um Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett;
- Versorgung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind.
Neben diesen Themen, an denen ein besonderes Förderinteresse besteht, sind eigene Themenvorschläge ausdrücklich erwünscht.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
Ein Eigeninteresse wird vorausgesetzt. Dieses ist durch die Einbringung eines Eigenanteils (Eigenmittel oder Eigenleistung) in Höhe von mindestens 10 % der in Zusammenhang mit dem Vorhaben stehenden finanziellen Aufwendungen deutlich zu machen. Bei Zuwendungen an Unternehmen ist ggf. das Beihilferecht der Europäischen Union zu beachten. Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI-Unionsrahmen).
Kontakt
Dr. Karin Hummel
Telefon: +49 228 3821-1848
Dr. Katja Nagler
Telefon: +49 228 3821-2473
projekttraeger-bmg@dlr.de
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