Ziele der Förderung
Mit dieser Fördermaßnahme beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) passgenaue und altersgerechte Informations- und Versorgungsangebote zu schaffen, um eine nachhaltige Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mir einer Erkrankung an Long COVID zu erreichen. Darüber hinaus sollen begleitend epidemiologische Daten erhoben werden, um die aktuelle Versorgungssituation umfassend abzubilden.
Was wird gefördert?
Es sollen unter anderem Modellprojekte zur integrierten bzw. koordinierten und bedarfsgerechten Versorgung für unter Long COVID leidende Kinder und Jugendliche gefördert werden, ergänzend auch Forschungsvorhaben und Vorhaben zur Adressierung von Informations- und Aufklärungsbedarfen. Dabei sollen zukunftsorientierte Versorgungsangebote entwickelt, erprobt und exemplarisch durchgeführt werden, die sich in die vorhandene pädiatrische Versorgungslandschaft einfügen und diese passgenau ergänzen. Bereits vorhandene Ressourcen, wie etwa sozialpädiatrische Zentren, sollen dabei genutzt und zielgerichtet eingebunden werden.
Gegenstand der Förderung sind Vorhaben zu vier Modulen. In den Vorhabenbeschreibungen ist eine Zuordnung zu einem oder mehreren der Module vorzunehmen. Modulübergreifende Anträge sind möglich. In diesem Fall ist zusätzlich anzugeben, welches
Modul das Projekt überwiegend adressiert. Die Module sind:
- Modul 1: Modellprojekte zur integrierten bzw. koordinierten Versorgung
- Modul 2: Begleitende epidemiologische Forschung und Versorgungsforschung, Verbesserung der Datenverfügbarkeit
- Modul 3: Informationsaufbereitung, Aufklärung und Informationsverbreitung zu Long COVID bei Kindern und Jugendlichen
- Modul 4: Übergeordnete Koordinierungsstelle
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der neuen „Richtlinie über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen“ (im Folgenden: Long-COVID-Richtlinie) Anforderungen an die Versorgung der entsprechenden Patientinnen und Patienten definiert und Versorgungspfade beschrieben. Die Long-COVID-Richtlinie ist am 9. Mai 2024 in Kraft getreten. Sie ist bei der Ausgestaltung der Modellprojekte zu beachten. Dabei sind Versorgungselemente, die über die in der Long-COVID-Richtlinie definierten hinausgehen oder diese konkretisieren, kenntlich zu machen.
Projekte können auch Erkrankungen mit ähnlichen Symptomkomplexen wie ME/CFS, auch unabhängig von einer COVID-19-Erkrankung, und Beschwerden im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung zum Gegenstand haben oder diese mitberücksichtigen.
Kontakt
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228 3821-5684
KiJu-LongCovid-bmg@dlr.de
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