BMFTR: von Projekten zum Thema Reduzierung des Gender Data Gap in der klinischen Forschung 

Für eine schnelle und gezielte Diagnostik und passgenaue Therapie ist eine Schließung der Datenlücken, der sogenannten „Gender Data Gaps“, durch evidenzbasierte klinische Forschung von großer Bedeutung.

Abgabetermin:
10.03.2026
Fördergeber:
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt BMFTR
Förderdauer:
je nach Modul unterschiedlich
Antragsberechtigte:
staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen)

Ziele der Förderung

Ziel der Fördermaßnahme ist es, die aus Sicht von Patientinnen und Patienten dringlichsten Forschungsfragen zum Schließen des Gender Data Gaps in der geschlechtersensiblen Behandlung zu identifizieren. Darüber hinaus sollen kurz- bis mittelfristig geschlechtersensible Aspekte stärker in der klinischen Forschung berücksichtigt werden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase bezüglich der Berücksichtigung von Aspekten der geschlechtersensiblen Medizin stärker sensibilisiert werden.

Die Ziele der Förderrichtlinie sind erreicht, wenn:

  • die Synthese von vorhandener Evidenz zur geschlechtersensiblen Therapie verschiedener Erkrankungen ausgebaut beziehungsweise entsprechende Evidenzlücken identifiziert und publiziert worden sind. Hierbei soll das publizierte Vohabenergebnis belastbare Aussagen dazu treffen, ob es für die untersuchte Therapie Hinweise für Geschlechtsunterschiede gibt;
  • Post-hoc-Analysen von Datensätzen klinischer beziehungsweise Register-Studien mit Blick auf geschlechter­sensible Aspekte der untersuchten Therapie erfolgt und veröffentlicht sind;
  • in Zusammenarbeit mit Patientinnen und Patienten sowie deren Vertretungen und anderen relevanten Stakeholdern Forschungsfragen mit hoher Relevanz für die Reduzierung des Gender Data Gap identifiziert und publiziert wurden, die langfristig die Grundlage für nachfolgende Forschungsarbeiten bilden;
  • Forscherinnen und Forscher im Rahmen von Summer Schools kurz- bis mittelfristig für die Berücksichtigung von geschlechtersensiblen Aspekten in der klinischen Forschung und für eine geschlechtergerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten sensibilisiert wurden;
  • Vorhaben durch Publikationen oder Präsentation der Vorhaben auf geeigneten (Fach-)Konferenzen mittelfristig zu einer größeren Sichtbarkeit der geschlechtersensiblen Medizin in der wissenschaftlichen Gemeinschaft beigetragen haben.

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinie ist in vier Module unterteilt. Gefördert werden wissenschaftsinitiierte Einzelvorhaben:

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Voraussetzung für eine Förderung ist die hohe Qualität der Methodik des beantragten Projekts. Bei der Projektplanung müssen der nationale und internationale Forschungsstand adäquat berücksichtigt werden. Die Validität der Erhebungsverfahren muss in Bezug auf die gewählte Forschungsfrage gewährleistet sein. Die kontinuierliche Einbindung methodologischer Expertise in das Vorhaben muss gewährleistet sein. Mit der Einreichung einer Projektskizze in Modul 2 ist die Stringenz und Aussagekraft der Studienstatistik durch die Unterschrift einer Person mit Expertise im Bereich der Biometrie/Biostatistik zu belegen.

Die zu erwartenden Ergebnisse müssen einen konkreten Erkenntnisgewinn für die Reduzierung des Gender Data Gap und die Stärkung der geschlechtersensiblen Behandlung verschiedener Erkrankungen erbringen. Es ist ein Konzept vorzulegen, in dem die geplanten Verwertungs- und Transferschritte in die Praxis ausführlich beschrieben werden. Gewonnene Erkenntnisse und Ergebnisse müssen der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt werden.

Frau Dr. Dorothea Bayer-Kusch
Frau Dr. Anna Jacobs
Frau Dr. Eva Müller-Fries
Frau Dr. Elise Radtke
Telefon 0228 3821-2800
gender-data-gap@dlr.de

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