Ziele der Förderung
Das Ziel dieser Fördermaßnahme besteht darin, die Gesundheitsversorgung von Menschen mit körperlichen Funktionseinschränkungen durch innovative medizintechnische Lösungen zu verbessern und ihre soziale Teilhabe zu fördern. Dabei sollen Forschungs- und Entwicklungsprojekte finanziell unterstützt werden, die in Verbundvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kliniken und anderen Partnern durchgeführt werden.
Was wird gefördert?
Die Fördermaßnahme unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die darauf abzielen, verbesserte Therapielösungen mit Medizinprodukten zur Behandlung von körperlichen Funktionseinschränkungen zu entwickeln. Diese Vorhaben werden in Form von Verbundprojekten durchgeführt, an denen mehrere Partner aus Industrie, Wissenschaft, Klinik und Versorgung beteiligt sind. Ziel ist es, innovative medizintechnische Lösungen zu schaffen, die Funktionseinschränkungen beseitigen, mindern oder vorbeugen, um den Betroffenen ein selbständiges und aktives Leben mit einer höheren Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Ziel soll sein, Funktionseinschränkungen zu beseitigen, zu mindern, ihrer Verschlimmerung vorzubeugen oder ihre Folgen zu mildern. Der Fokus soll darauf liegen, Funktionen und Fähigkeiten in den folgenden Bereichen wiederherzustellen, zu trainieren, zu unterstützen oder zu ersetzen:
- Haltungsapparat, Mobilität und Motorik (z. B. Gehen, Arm- und Handfunktion)
- Sinneswahrnehmung (z. B. Sehen, Hören, Riechen, Schmecken)
- Kommunikation (z. B. Sprechen)
- Kontrolle des vegetativen Nervensystems (z. B. Blasen- und Darmentleerung)
Die Themenfelder sind beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen sich umsetzungsrelevante Endpunkte zum Ziel setzen. Hierzu zählen die Realisation eines Demonstrators einschließlich eines erfolgreichen Funktionsnachweises, zum Beispiel in Form eines klinischen proof-of-concept, durch Tierversuche oder durch geeignete Alternativen zum Tierversuch sowie durch Labortests.
Gegenstand der Förderung können neben wissenschaftlich-technologischen Fragen auch präklinische Untersuchungen sowie frühe klinische Studien sein. Letztere sollen dazu geeignet sein, das Designkonzept eines in Entwicklung befindlichen Medizinprodukts zu evaluieren, die notwendigen Prozesse für die Anwendung des Medizinprodukts im Anschluss an die geförderte FuE-Phase anzupassen oder notwendige Änderungen des Medizinprodukts oder des bezüglichen Untersuchungs- und Behandlungsverfahrens bei Verwendung des Medizinprodukts zu identifizieren.
Frühe klinische Studien an Patienten oder Probanden sind vor dem Hintergrund der sparsamen Mittelverwendung auf den wissenschaftlich begründeten und notwendigen Umfang zu beschränken und nur zulässig, sofern die Ergebnisse nicht im Rahmen geeigneter präklinischer Untersuchungen (in vivo, in vitro oder in silico) erarbeitet werden können.
Klinische Prüfungen im Rahmen der klinischen Bewertung als zentraler Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens sind nicht Gegenstand der Förderung
Kontakt
VDI Technologiezentrum GmbH
Laura Doria, Dr. Melanie Kuffner und Dr. Cindy Strehl
Telefon: 0 30/2 75 95 06-41
E-Mail: funktionseinschraenkungen@vdi.de
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