BMFTR: GO-Bio initial

Mit der Förderrichtlinie GO-Bio initial wird die Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerk­zeuge“, von ihrer konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit und möglicher Verwertungsoptionen gefördert.

Abgabetermin:
30.04.2027
Fördergeber:
BMFTR
Fördergebiet:
Deutschland
Fördersumme:
Sondierungsphase: bis zu 100.000 €; Machbarkeitsphase: bis zu 500.000 € für Einzelvorhaben, bis zu 1 Mio € für Verbundvorhaben; Zusatzmodul Strukturvorhaben: 150.000 € pro Jahr
Förderdauer:
Sondierungsphase: 12 Monate; Machbarkeitsphase: bis zu 24 Monate; Zusatzmodul Strukturvorhaben: erste Förderphase 4 Jahre, zweite Förderphase 3 Jahre
Antragsberechtigte:
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland; gefördert werden sowohl Einzelpersonen als auch Teams, insbesondere Forschende in frühen Karrierephasen (z. B. Masterstudierende, Promovierende und Postdocs), aber auch erfahrenere Wissenschaftler:innen, die eine wirtschaftliche Verwertung ihrer Ergebnisse anstreben.

Weitere Abgabetermine: Jeweils zum 15. Februar eines Jahres, bis zum 15. Februar 2026

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte zur Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen

  • Therapeutika
  • Diagnostika
  • Plattformtechnologien und
  • Forschungswerk­zeuge.

Dabei wird der Bereich von der konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit („Proof-of-Principle“) sowie die Überprüfung von Verwertungsoptionen gefördert.

Wie wird gefördert?

Die Förderung ist in zwei Module und ein Zusatzmodul aufgeteilt.

Sondierungsphase

Im Rahmen der Sondierungsphase soll aufbauend auf ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen eine potenzielle Verwertungsidee ausgearbeitet werden. Hauptelemente sollen dabei die Konzipierung, Prüfung und Abwägung verschiedener Verwertungsoptionen (z. B. Firmengründung, Lizenzierung, „Transfer über Köpfe“) sein.

Die Förderung der Sondierungsphase erfolgt ausschließlich als Einzelprojekt.

Machbarkeitsphase

In der Machbarkeitsphase sollen nach abgeschlossener Sondierungsphase und initialer positiver FtO-Analyse die Entwicklungsarbeiten bis zum Proof-of-Principle durchgeführt werden. Es können sowohl Einzelprojekte als auch Verbundprojekte mit akademischen Partnern gefördert werden.

Am Ende der Machbarkeitsphase soll die Anschlussfähigkeit zu etablierten Förderprogrammen wie VIP+, EXIST-Forschungstransfer, KMU-innovativ oder GO-Bio hergestellt sein.

Wichtig: Ein direkter Einstieg in die Machbarkeitsphase ohne Durchlaufen der vorgelagerten Sondierungsphase ist nicht möglich.

Zusatzmodul: Begleitende Struktuvorhaben

In diesem Modul werden Strukturvorhaben von Technologietransfereinrichtungen gefördert, die sich der Entwicklung, Erprobung und Evaluierung neuer Formate zur Identifizierung, Auswahl und Schärfung besonders früher lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen und auch der Etablierung geeigneter Methoden zur zielgerichteten und bedarfsorientierten Weiterentwicklung solcher Ideen während der Sondierungsphase  widmen. Dadurch sollen die Transferaktivitäten professioneller, kreativer, wirksamer und nachhaltiger gestaltet werden.

In diesem Zusatzmodul werden ausschließlich Einzelprojekte gefördert.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit den Projektträger Jülich beauftragt.

Ansprechpersonen sind:

Dr. Jan Strey / Dr. Ute Fink
030 20199-3493
ptj-go-bio-initial@fz-juelich.de


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