BMBF: Förderung von Projekten zum Thema „Reduzierung des Gender Data Gap in der klinischen Forschung“

Gefördert werden soll eine stärkere Berücksichtigung von geschlechtersensiblen Aspekten in der klinischen Forschung.

Abgabetermin:
09.01.2025
Fördergeber:
BMBF
Fördergebiet:
Deutschland
Fördersumme:
s. Leitfäden zu den einzelnen Modulen
Förderdauer:
Module 1 und 3: Bis zu 18 Monate; Module 2 und 4: Bis zu 6 Monate
Antragsberechtigte:
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Gesundheitsversorgung. Für Modul 3 zudem Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Selbsthilfegruppen etc.

Ziele der Förderung

Ziel der Fördermaßnahme ist es, einen Impuls hin zu einer stärkeren Berücksichtigung von geschlechtersensiblen Aspekten in der klinischen Forschung zu geben. Damit soll ein wissenschaftlicher Beitrag zur Reduzierung des Gender Data Gap und zur geschlechtersensiblen medizinischen Behandlung geleistet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll bereits vorhandenes Wissen zur geschlechtersensiblen Therapie verschiedener Erkrankungen erhoben werden. Zudem sollen damit einhergehend die aus Sicht von Patientinnen und Patienten dringlichsten Forschungsfragen zum Schließen von Evidenzlücken in der geschlechtersensiblen Behandlung identifiziert werden.

Die Ziele der Fördermaßnahme sind erreicht, wenn (1) die Synthese von vorhandener Evidenz zur geschlechtersensiblen Therapie verschiedener Erkrankungen beziehungsweise entsprechende Evidenzlücken identifiziert sind. Sie sind ebenfalls erreicht, wenn (2) Post-hoc-Analysen von Datensätzen klinischer Studien mit Blick auf geschlechtersensible Aspekte der untersuchten Therapie erfolgt und veröffentlicht sind. Außerdem werden die Ziele der Förderung erreicht, wenn (3) in Zusammenarbeit mit Patientinnen und Patienten sowie deren Vertretungen und anderen relevanten Stakeholdern Forschungsfragen mit hoher Relevanz für die Reduzierung des Gender Data Gap identifiziert und publiziert wurden. Zudem ist (4) eine erhöhte Sensibilisierung und Kompetenz von Forscherinnen und Forschern für die Berücksichtigung von geschlechtersensiblen Aspekten in der klinischen Forschung für eine langfristig geschlechtergerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten Ziel der Förderung.

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinie ist in vier Module unterteilt. Gefördert werden wissenschaftsinitiierte Einzelvorhaben.

Modul 1: Systematische Übersichtsarbeiten zu klinischen Studien

Gefördert werden systematische Übersichtsarbeiten, die Evidenz zur geschlechtersensiblen Therapie von Patientinnen und Patienten aus klinischen Studien nach internationalen Standards zusammenführen.
Um die Ausrichtung der geförderten Forschung am Bedarf der Patientinnen und Patienten sicherzustellen und ihre Akzeptanz zu erhöhen, soll die Perspektive einschlägiger Interessengruppen aus Gesundheitswesen und Gesellschaft, allen voran der Patientinnen und Patienten, einbezogen werden.

Modul 2: Post-hoc-Analysen von Daten aus klinischen Studien

Gefördert werden explorative Post-hoc-Analysen von Datensätzen bereits durchgeführter klinischer Studien mit Blick auf mögliche geschlechtersensible Aspekte der untersuchten Therapie. Diese Analysen können hypothesengenerierend sein und Ansatzpunkte für zukünftige klinische Forschung liefern, etwa wenn es Hinweise auf eine mögliche unterschiedliche Wirksamkeit der untersuchten Therapie für die Geschlechter gibt. Die zugrunde liegende klinische Studie muss konfirmatorisch ausgelegt sein, das heißt auf den Wirksamkeitsnachweis der untersuchten Therapie abzielen. Es können Post-hoc-Analysen zu klinischen Studien mit originärer Förderung durch das BMBF oder die Deutsche Forschungsgemeinschaft gefördert werden.

Modul 3: „Priority Setting Partnerships“ zur Priorisierung der dringlichen Forschungsfragen der geschlechtersensiblen Therapie

Gefördert werden Vorhaben, in denen in Zusammenarbeit mit Betroffenen und weiteren relevanten Zielgruppen (zum Beispiel orientiert an einer „Priority Setting Partnership“ der James Lind Alliance) die dringlichsten Forschungsfragen in der geschlechtersensiblen Behandlung verschiedener Erkrankungen identifiziert und priorisiert werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen als wichtige und international anerkannte Grundlage für die bedarfsgerechte Entwicklung von geschlechtersensiblen Therapien sowie die Durchführung entsprechender geschlechtersensibler klinischer Studien dienen.

Modul 4: Summer Schools zu geschlechtersensibler klinischer Forschung

Gefördert wird die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von in der Regel bis zu fünftägigen Summer Schools zu geschlechtersensibler klinischer Forschung.

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Voraussetzung für eine Förderung ist die hohe Qualität der Methodik des beantragten Projekts. Bei der Projektplanung müssen der nationale und internationale Forschungsstand adäquat berücksichtigt werden. Die kontinuierliche Einbindung methodologischer Expertise in das Vorhaben muss gewährleistet sein. Mit der Einreichung einer Projektskizze in Modul 2 ist die Stringenz und Aussagekraft der Studienstatistik durch die Unterschrift einer Person mit Expertise im Bereich der Biometrie/Biostatistik zu belegen.

Die zu erwartenden Ergebnisse müssen einen konkreten Erkenntnisgewinn für die Reduzierung des Gender Data Gap und die Stärkung der geschlechtersensiblen Behandlung verschiedener Erkrankungen erbringen. Es ist ein Konzept vorzulegen, in dem die geplanten Verwertungs- und Transferschritte in die Praxis ausführlich beschrieben werden. Gewonnene Erkenntnisse und Ergebnisse müssen der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt werden.

Kontakt

DLR Projektträger
Frau Dr. Dorothea Bayer-Kusch
Frau Dr. Eva Müller-Fries
Frau Dr. Elise Radtke

Telefon: 0228/3821-2800

gender-data-gap@dlr.de

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