BMBF/EP PerMed: Förderung von multidisziplinären Forschungsprojekten zum Thema „Pharmakogenomische Strategien für die personalisierte Medizin“

Im Rahmen von EP PerMed fördert das BMBF multidisziplinäre Forschungsprojekte zum Thema "Pharmakogenomische Strategien für die personalisierte Medizin"

Abgabetermin:
18.02.2025 14:00 Uhr (Berlin)
Fördergeber:
BMBF (für deutsche Antragstellende)
Fördergebiet:
Europa
Fördersumme:
bis zu 300.00 Euro
Förderdauer:
maximal 36 Monate
Antragsberechtigte:
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser), Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Ziele der Förderung

Ziel der vorliegenden, von der EU kofinanzierten Fördermaßnahme ist, für die Personalisierte Medizin (1) neue pharmakogenomische Marker oder Signaturen mithilfe von (Multi-)Omics-Ansätzen zu identifizieren oder (2) zu validieren, um die Wirksamkeit eines Wirkstoffs oder einer Wirkstoffkombination vorherzusagen, oder (3) Pharmako-Omics-Strategien (das heißt Strategien basierend auf Omics-Daten zusätzlich zu genomischen Daten in Relation zu Behandlungsergebnissen) zur Erstellung personalisierter Behandlungspfade zu entwickeln.

Das Ziel dieser Maßnahme ist erreicht, wenn am Ende der Förderung (1) neue oder validierte pharmakogenomische Marker oder Signaturen vorliegen oder (2) kombinierte Pharmako-Omic-Strategien zur Vorhersage der Wirksamkeit von Arzneimitteln bei einzelnen Patientinnen und Patienten entwickelt sind, die zur Entwicklung personalisierter Behandlungspfade eingesetzt werden können. Weiterhin sollen (3) die Forschungsergebnisse durch wissenschaftliche Publikationen geteilt werden und (4) eine transnationale und multidisziplinäre Zusammenarbeit oder Sektor-über­greifende Vernetzung von Akteuren erreicht werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden soll eine begrenzte Anzahl von transnationalen und interdisziplinären Forschungsverbünden, die mit ihrer Forschung zu einem oder mehreren der folgenden Aspekte im Bereich der PM beitragen:

  • Identifizierung von neuen pharmakogenomischen Markern oder Signaturen bezüglich eines Arzneimittels oder einer Arzneimittelkombination durch die Nutzung von (Multi-)Omics-Daten;
  • Validierung von pharmakogenomischen Markern oder Signaturen zur Vorhersage der Wirksamkeit eines Arzneimittels oder einer Arzneimittelkombination unter Verwendung von (Multi-)Omics-Daten;
  • Einsatz von Pharmako-Omic-Strategien, um die richtige Dosierung, die Wirksamkeit von Behandlungen und/oder das Risiko von unerwünschten Arzneimittelwirkungen und das Nichtansprechen auf die Behandlung zu bestimmen oder um personalisierte Behandlungspfade, einschließlich kombinierter Behandlungen (Multimedikation), zu erstellen.

Forschungsansätze zu polygenen Phänotypen der Arzneimittelwirkung sind ausdrücklich erwünscht. Es werden Forschungsprojekte in allen Krankheitsgebieten gefördert. Projekte sind angehalten die folgenden Aspekte in ihrer Forschung zu kombinieren:– Nutzung von Omics-Daten wie epigenomische, transkriptomische, proteomische und metabolomische Daten zusätzlich zu genomischen Daten in Relation zu Behandlungsergebnissen. Ein Kernaspekt ist die Bewertung der Bedeutung eines oder mehrerer Omics-Ansätze (multimodale Ansätze) zur Optimierung der Behandlungsergeb­nisse;

  • Integration von Informationen zur Patientinnen- und Patientenmedikation (rezeptpflichtige und nicht rezeptpflichtige Arzneimittel), Dosis oder Therapietreue;
  • Integration von Informationen (einschließlich klinischer und Umweltfaktoren) zur Wirksamkeit der Medikation, zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen und zu „Patient-Reported Outcomes“ (PROs); Langzeitdaten sollen, sofern verfügbar und anwendbar, einbezogen werden.

Die angemessene Berücksichtigung der oben genannten Aspekte in den Projektskizzen ist Teil der Bewertung und sollte der vorgeschlagenen Forschung und den erwarteten Forschungsergebnissen angemessen sein.

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Antragsberechtigt sind transnationale Verbünde. Jeder transnationale Verbund muss mindestens drei Partner aus drei EU-Mitgliedsstaaten oder Assoziierten Ländern beinhalten, deren Förderorganisationen bei dieser Bekanntmachung teilnehmen (siehe Nummer 1.1)9. Jeder dieser Partner muss für eine der genannten Förderorganisationen antragsberechtigt sein und Förderung beantragen. Alle drei Institutionen müssen rechtlich voneinander unabhängig sein.

Die maximale Anzahl der Partner pro Verbund ist in der Phase der Projektskizzen generell sechs (maximal zwei Partner pro Land möglich). Innerhalb eines Verbundes dürfen sich maximal zwei Partner aus demselben Land beteiligen, inbegriffen sind Partner, die nicht antragsberechtigt sind und ihre Teilnahme anderweitig finanzieren (siehe unten). Generell gilt, dass maximal zwei Partner eines Verbunds eine Finanzierung bei der gleichen Förderorganisation beantragen dürfen. Für das BMBF sowie für einige weitere Förderorganisationen ist die Zahl antragsberechtigter Partner pro Verbund auf einen Partner limitiert (siehe auch unten beziehungweise „Guidelines for Applicants“, https://www.eppermed.eu/jtc2025/).

Für die BMBF-Förderung können Projektleiterinnen oder Projektleiter aus staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie aus Einrichtungen und Trägern der Gesundheits­versorgung jeweils nur einen Antrag einreichen. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist die Anzahl der Anträge für die BMBF-Förderung pro Unternehmen auf eins begrenzt.

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