Ziele der Förderung
Ziel der vorliegenden Fördermaßnahme ist es, die Translation von Forschungsergebnissen im Bereich Gen- und zellbasierter Therapien (GCT) zu unterstützen. Mit der Förderung soll die Translation innovativer GCT und assoziierter Diagnostik in marktfähige und klinisch einsetzbare Produkte oder Verfahren verbessert und beschleunigt werden. Für 2025 ist eine weitere Förderbekanntmachung geplant.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte mit translationalem Potenzial bei der Produkt- und /oder Prozessentwicklung im Bereich der gen- und zellbasierten Therapien sowie der hiermit verbundenen Diagnostik. Abhängig vom jeweiligen Entwicklungsstadium des Projektes und dem Umfang der geplanten Arbeiten kann die Förderung in zwei Tracks beantragt werden.
Track 1 – Einzelvorhaben
In Track 1 werden Einzelvorhaben in einem frühen Stadium mit bis zu 50.000 Euro mit einer Laufzeit von 1 Jahr gefördert. In diesem Stadium müssen präliminäre Daten vorliegen, die die grundsätzliche Machbarkeit und das Potenzial des Therapieansatzes für die Behandlung der Zielkrankheit belegen. Eine Patentierung muss aber noch nicht vorliegen. Vorhaben in Track 1 können ausschließlich von Akteur:innen aus staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen beantragt werden.
Track 2 – Fortgeschrittene Vorhaben
Track 2 ist für weiter fortgeschrittene Vorhaben bestimmt, die bestimmte Voraussetzungen bezüglich der Patentierung erfüllen. Hier ist eine Förderung in größerem Umfang mit mehr als 50.000 Euro für Einzel- oder Verbundvorhaben für maximal zwei Jahre möglich. Zusätzlich zur finanziellen Förderung werden geförderte Projekte umfassend projektspezifisch nach der SPARK-Methode durch externe Expert:innen beraten.
Eine weitere Komponente sind Trainingsangebote in Form von Workshops und Webinaren zu Translationalen Themen im Bereich GCT, die von Fachexpertinnen und Fachexperten geleitet werden.
Explizit nicht gefördert wird die Gründung von Start-Ups und Spin-Offs sowie interventionelle klinische Studien.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
Für Antragstellende, die mit einer Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen affiliiert sind, sowie Mitarbeitende, die dieser organisatorisch zugeordnet sind, gilt dass das von ihnen beantragte Budget nicht mehr als 50 % des Gesamtantragsvolumens betragen darf. Gleichzeitig darf der AUFE-affiliierte Antragsteller nicht das höchste Budget aller Antragsteller aufweisen.
Kontakt
DLR Projektträger
Dr. Christine Hasenauer
Dr. Andreas Künne
Dr. Ann Siehoff
Telefon: +49 228 3821-1052
Translation-GCT@dlr.de
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