Innovationsfonds: Neue Versorgungsformen 2026 – themenoffen & themenspezifisch

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamer Bundesausschuss fördert über den Innovationsfonds neue Versorgungsformen (NVF), die Versorgung strukturell und prozessual weiterentwickeln und ein belastbares Potenzial für eine Überführung in die Regelversorgung der GKV haben.

Abgabetermin:
21.04.2026 12:00 Uhr (Berlin)
Fördergeber:
Innovationsfonds des G-BA
Fördergebiet:
Deutschland
Fördersumme:
Konzeptentwicklungsphase (Stufe 1): Förderung als Pauschale bis zu 75.000 € (für die Ausarbeitung des Vollantrags); Durchführungsphase (Stufe 2): Förderung projektbezogener Ausgaben bis zu 100 %
Förderdauer:
Konzeptentwicklungsphase: Vollantragserarbeitung innerhalb von 6 Monaten; Durchführungsphase: i. d. R. bis zu 36 Monate, in begründeten Fällen bis maximal 48 Monate.
Antragsberechtigte:
Ideenskizzen müssen in der Regel eine Krankenkasse / einen Krankenkassenverband beteiligen und eine entsprechende Absichtserklärung einreichen; falls keine Beteiligung erfolgt, muss dies begründet werden.

Ziele der Förderung

Gefördert werden neue, evaluierte Versorgungsmodelle, die die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure (insb. sektoren- und professionsübergreifend) strukturieren und verbindlich gestalten – mit dem Ziel, Patient:innenversorgung, Qualität, Effizienz und Bedarfsgerechtigkeit messbar zu verbessern und eine spätere Übernahme in die Regelversorgung realistisch vorzubereiten. Für 2026 gilt:

  • Themenoffen: Projekte können grundsätzlich alle relevanten Versorgungsfragen adressieren, sofern sie die Förderlogik und -voraussetzungen erfüllen.
  • Themenspezifisch: Der Call fokussiert auf „Erhöhung der Bedarfsgerechtigkeit und Effizienz der gesundheitlichen Versorgung“.

Die themenspezifische Förderbekanntmachung zielt auf neue Versorgungsmodelle, die die Gesundheitsversorgung bedarfsgerechter gestalten und zugleich effizienter machen. Im Mittelpunkt stehen Projekte, die Versorgung gezielter auf Patient:innenbedarfe ausrichten, Steuerungs- und Schnittstellenprobleme im System reduzieren und Ressourcen so einsetzen, dass Über-, Unter- oder Fehlversorgung vermieden wird. Dafür sind sowohl organisatorische und intersektorale Ansätze als auch interventions- oder digital unterstützte Modelle denkbar.

Beispiele für die thematische Ausrichtung (nicht abschließend):

  • Stärkung von Awareness / Health Literacy und Befähigung zur Selbststeuerung
  • Screening- und Früherkennungsansätze, um Interventionen rechtzeitig zu ermöglichen
  • Verbesserung der evidenzbasierten, leitlinienkonformen Versorgung (Implementierung/Adhärenz)
  • Patient:innensteuerung / Navigation im Versorgungssystem (z. B. Lotsenmodelle)
  • Intersektorale Versorgungsmodelle zur Optimierung von Übergängen und Schnittstellen
  • Regionale bzw. populationsbezogene Versorgungsmodelle (bedarfsgerechte Planung/Umsetzung)
  • Rationalisierung durch Reduktion unnötiger oder ineffektiver Leistungen (Vermeidung von Über-, Unter- und Fehlversorgung)

Was wird gefördert?

Gefördert werden neue Versorgungsmodelle inklusive:

  • Konzeption/Feinspezifizierung des Versorgungsmodells (bei zweistufigen Verfahren inkl. Skizzen-/Konkretisierungsphase),
  • Umsetzung/Erprobung im Versorgungsalltag (mit definiertem Setting, Zielpopulation und Akteursrollen),
  • wissenschaftlicher Evaluation der Effekte (i. d. R. inkl. patientenrelevanter Outcomes; beim themenspezifischen Call explizit auch mit gesundheitsökonomischer Betrachtung) sowie
  • Transfer-/Implementierungsstrategie zur möglichen Überführung in die Regelversorgung.

Hinweis zu zweistufigen Verfahren (relevant für den themenspezifischen Call 2026): In der ersten Stufe kann eine Konkretisierungsphase vorgesehen sein, in der u. a. Konsortialstruktur, Versorgungsmodell, Evaluationsdesign und Umsetzungsplanung finalisiert werden (inkl. Klärung von Partnern/Settings).

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Versorgungsmodell & Nutzenlogik

  • Klare Problembeschreibung (Bedarf, Versorgungslücke, Schnittstellen-/Steuerungsproblem)
  • Plausible Wirklogik, warum das Modell bedarfsgerechter und/oder effizienter ist
  • Verbindliche Governance (Rollen, Verantwortlichkeiten, Kooperationen)

Evaluation (Kernanforderung)

  • Robustes Evaluationskonzept (Vergleichslogik/Design, Endpunkte, Datengrundlagen)
  • Beim themenspezifischen Call: gesundheitsökonomische Evaluation als integraler Bestandteil

Transferfähigkeit / Regelversorgung

  • Frühzeitige Einbindung relevanter Umsetzungsakteure (z. B. Leistungserbringer, Kostenträger/Institutionen je nach Modell)
  • Realistische Strategie für Skalierung/Verstetigung (inkl. organisatorischer, rechtlicher, ggf. vergütungsseitiger Aspekte)

Zielgruppen- und Teilhabeperspektive

  • Bedarfsgerechte Ausrichtung auf Zielgruppen; Berücksichtigung von Aspekten wie Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund oder sozialer Lage, sofern relevant für Bedarfsgerechtigkeit/Erreichbarkeit

Abgrenzungen/„Out of scope“ und formale Logik

  • Keine reine Produkt-/Technologieentwicklung ohne Versorgungsmodellbezug (NVF-Fokus)
  • Beim themenspezifischen Call: Projekte, die parallel als themenoffen eingereicht werden, sind ausgeschlossen (d. h. klare Zuordnung notwendig).

DLR Projektträger
E-Mail: innovationsfonds-versorgungsformen@dlr.de
Beratungshotline: 0228 3821 1020

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