BMFTR: Richtlinie zur Förderung von Datennutzungsprojekten im Bereich eHealth

Gefördert werden sollen Datennutzungsprojekte für die Erforschung gesundheitsrelevanter Fragestellungen anhand qualitativ hochwertiger und multizentrischer Datensätze bestehender nationaler GFDI.

Abgabetermin:
27.02.2026 - zweistufiges Verfahren
Fördergeber:
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt BMFTR
Fördergebiet:
Deutschland
Antragsberechtigte:
staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Ziele der Förderung

Die Förderrichtlinie zielt darauf ab, durch Datennutzungsprojekte Fortschritte in der Erforschung gesundheitsrelevanter Fragestellungen zu erzielen und dabei zugleich Impulse zur Weiterentwicklung nationaler Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen (GFDI) und deren Praxistauglichkeit für Forschungszwecke zu geben.

In diesen Pilotprojekten sollen innovative gesundheitsrelevante Fragestellungen mit Analysemethoden aus der klinisch-epidemiologischen und biomedizinischen Forschung anhand vorhandener hochqualitativer und multizentrischer Datensätze aus bestehenden GFDI bearbeitet werden.
Gleichzeitig soll so die Expertise der Forschenden in

  1. der Bewertung der Dateneignung und -qualität für konkrete gesundheitsrelevanten Forschungsfragen,
  2. der Beantragung und Nutzung vorhandener Gesundheitsdaten,
  3. der transparenten Darstellung von Datennutzungsprojekten und der dabei erzielten Ergebnisse für die breite Öffentlichkeit sowie
  4. im Umgang mit den GFDI einschließlich ihrer Prozesse und Kosten zur Datennutzung ausgebaut werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden interdisziplinäre pilothafte Einzelprojekte, in denen Expert:innen der antragstellenden Institution aus den Datenwissenschaften (zum Beispiel Data Science, Medizininformatik) und der klinischen Gesundheitsforschung eng zusammenarbeiten. Forschende aus der Universitätsmedizin sollen dabei eng mit dem dort ansässigen Datenintegrationszentrum zusammenarbeiten. Bei anderen Antragstellenden wird die Zusammenarbeit mit vergleichbaren lokalen Einrichtungen erwartet.

Die Datennutzungsprojekte müssen eine klar definierte innovative und gesundheitsrelevante wissenschaftliche Fragestellung anhand bereits existierender und zugänglicher multizentrischer Datensätze bestehender nationaler GFDI bearbeiten. Die Forschungsansätze sollen einen angewandten Patientenbezug beinhalten beziehungsweise nutzerzentriert ausgerichtet sein.

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Es wird vorausgesetzt, dass bereits zum Projektstart eine solide Datengrundlage, zum Beispiel in Form eines lokalen Pilotdatensatzes zur Verfügung steht. Dieser muss für die Entwicklung und Verifizierung der Analyseverfahren geeignet sein, bis der komplette multizentrische Datensatz im weiteren Projektverlauf verfügbar ist.

Die entsprechende Zugänglichkeit und Nutzbarkeit (unter anderem ausreichende Datenqualität und Fallzahl sowie Passung der vorliegenden Datenarten) der notwendigen Datensätze muss in der Projektskizze belegt werden. Dazu soll im Vorfeld eine Beratung durch die datenliefernden GFDI erfolgen, die auch bestätigen sollen, dass die Daten rechtzeitig zur Verfügung stehen, um eine vorzeitige Beendigung des Projekts zu vermeiden und den zeitgerechten Abschluss des Projekts zu ermöglichen. Das Ergebnis dieser Beratung sowie der Datenzugang sind in der Projektskizze darzustellen. Weiterhin sind die Datenselektion sowie die (Auswertungs-)Methoden darzulegen, inklusive der notwendigen Statistik.

Frau Dr. Jessica Rosenberg
Herr Dr. Andreas Theilmeier
Telefon: 0228 3821-1846

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