BMFTR: Förderung von Projekten im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“

„Vielfalt verbindet“ fördert Aktivitäten und Projekte, die die Vernetzung von Akteuren des Wissenschaftssystems und den damit verbundenen Austausch von Ideen zur strukturellen Stärkung von Vielfalt in der Wissenschaft vorantreiben.

Abgabetermin:
31.10.2025 - 31.07.2026 und 30.04.2027, die Förderung erfolgt in drei Förderrunden.
Fördergeber:
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt BMFTR
Fördergebiet:
Deutschland
Fördersumme:
bis zu 50.000 Euro
Antragsberechtigte:
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, studentische und zivilgesellschaftliche Organisationen und Vereine, Stiftungen, Träger von Bildungseinrichtungen sowie andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland, die über ausgewiesene Diversitätskompetenz verfügen

Ziele der Förderung

Ein vielfältiges Wissenschaftssystem ist von entscheidender Bedeutung, um Leerstellen und Voreingenommenheiten (Biases) in der Wissenschaft zu vermeiden. Vielfalt im Wissenschaftssystem ermöglicht es, wissenschaftliche Fragestellungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten und somit umfassendere Forschungserkenntnisse zu erzielen. In Übereinstimmung mit den Dimensionen der Charta der Vielfalt, die unter anderem Migrationsgeschichte, Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion und sexuelle Orientierung umfassen, soll diese Förderrichtlinie dazu bei­tragen, die Diversität in der Wissenschaft zu stärken.

Ziel dieser Richtlinie ist daher, den Austausch und die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren des Wissenschaftssystems, insbesondere von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, zu fördern, um zur Stärkung von Vielfaltsperspektiven beizutragen, Barrieren abzubauen und so Vielfaltsaspekte im Wissenschaftssystem strukturell zu stärken.

Was wird gefördert?

„Vielfalt verbindet“ fördert Aktivitäten und Projekte, die die Vernetzung von Akteuren des Wissenschaftssystems und den damit verbundenen Austausch von Ideen zur strukturellen Stärkung von Vielfalt in der Wissenschaft vorantreiben. Dies umfasst die Entwicklung von Konferenzen, Plattformen, Veranstaltungen oder ähnlichen Maßnahmen, die das Bewusstsein für den Mehrwert von Perspektivenvielfalt schärfen, Ideen zur Stärkung der Partizipation im Wissenschaftssystem sowie zum Abbau von Barrieren entwickeln, die Sichtbarkeit unter­repräsentierter Gruppen erhöhen und die Antidiskriminierungsarbeit im Wissenschaftssystem professionalisieren.
Erfolgreiche Maßnahmen sollen eine messbare Stärkung von Vielfaltsakteuren im Wissenschaftssystem erzielen. Indikatoren für den Erfolg einer Maßnahme können zum Beispiel neu geschaffene interdisziplinäre Netzwerke, die Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren mit unterschiedlichen Perspektiven und Hintergründen oder die Erarbeitung und Dissemination von Handlungsleitfäden, Diversitätsplänen oder Ähnlichem sein.

Beispielhaft können folgende und ähnliche Aktivitäten gefördert werden:

  • Austausch- und Vernetzungsmaßnahmen, die die Stärkung einer diversen Wissenschaftslandschaft und Kommu­nikationskultur zum Ziel haben;
  • Formate zum Austausch über die Wirksamkeit struktureller Maßnahmen (zum Beispiel Best Practice-Austausch);
  • Austauschformate zur Reflexion von Beratung und Unterstützung in Wissenschaftsorganisationen mit dem Ziel, Empowerment- und Informationsangebote zu schaffen und Zuständigkeiten von Beratungsstellen zu schärfen.

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Antragstellerinnen und Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Für die drei Calls findet jeweils eine Informationsveranstaltung statt. Die erste am 17. September 2025, 10:00-12:00 Uhr, die weiteren einige Wochen vor den beiden verbliebenen Calls. Informationen zur Anmeldung und Termine finden Sie hier

Dr. Karen Schierhorn und Dr. Evelyn Hayn
Tel +49 228/38 21-1890 (Mo-Do, 10-14 Uhr)
vielfalt@dlr.de

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