NRW: Landesregierung fördert Start-ups aus Hochschulen mit jeweils bis zu 240.000 Euro

Eine weitere Runde des Förderwettbewerbs "Start-up Transfer.NRW" geht an den Start. Bis zum 30. April 2021 können Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen Anträge auf Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen stellen. Die Gewinner werden mit bis zu 240.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Symbol: Start-up-Förderung in NRW
Minister Pinkwart: Innovative Gründungen aus Hochschulen schaffen Arbeitsplätze von morgen
© Adobe Stock

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Gründungen aus der Wissenschaft beschleunigen die notwendige digitale Transformation unserer Wirtschaft und erleichtern die klimafreundliche Ausrichtung von Produktion, Handel und Konsum. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen bieten ein enormes Potenzial an zukunftsfähigen Geschäftsideen, aus dem die Arbeitsplätze von morgen entstehen können. Dieses Potenzial wollen wir heben.“

Förderung

Das Programm „Start-up Transfer.NRW“ fördert:

  • Gründerinnen und Gründer aus nordrhein-westfälischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • die am Markt orientierte Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren (Validierung, Proof of Concept, Prototyping)
  • die Vorbereitung einer Unternehmensgründung durch die Weiterentwicklung eines Geschäftsplanes für die Gründungs- und frühe Wachstumsphase
  • die projektbegleitende Beratung durch einen Coach (verpflichtend). 

Anträge auf Förderung für bis zu 18 Monate dauernde Vorhaben können bis zum 30. April 2021 beim Projektträger abgegeben werden.

Weitere Informationen

Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie hier.


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