06.08.2021
Seit 2020 ermöglicht das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben für in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen. Vor allem für KMU ist damit ein echter Anreiz gesetzt, noch mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren: Bis zu 1 Mio. Euro gibt es pro Jahr und Unternehmen vom Staat.
Wie funktioniert die Forschungszulage genau? Wer kann sie in Anspruch nehmen? Wie läuft das zweistufige digitale Antragsverfahren ab? Antworten liefert der neue Erklärfilm der Bescheinigungsstelle Forschungszulage – kurz und knapp in nur vier Minuten.
Alle Informationen zum Antragsverfahren und ein ausführliches FAQ sind unter www.bescheinigung-forschungszulage.de zu finden.