BMG bereitet Sofortprogramm Cybersicherheit im Gesundheitswesen vor

Das Bundesministerium für Gesundheit bereitet ein umfangreiches Förderprogramm zur Stärkung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen vor. Einrichtungen und Akteure aus NRW sollten sich frühzeitig mit möglichen Bedarfen, Projektideen und Umsetzungspartnern befassen.

Bild: Adobe Stock | narak0rn
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Das Bundesministerium für Gesundheit bereitet derzeit das Förderprogramm „Sofortprogramm Cybersicherheit“ vor. Aktuell läuft dazu die Vergabe eines Projektträger-Auftrags. Nach Abschluss dieses Verfahrens ist davon auszugehen, dass im weiteren Verlauf Förderaufrufe veröffentlicht werden, über die Einrichtungen des Gesundheitswesens Maßnahmen zur Stärkung ihrer IT- und Cybersicherheit beantragen können.

Hintergrund ist die weiter wachsende Bedeutung digitaler Resilienz für die Gesundheitsversorgung. Vernetzte IT-Systeme, digitale Versorgungsprozesse, medizinische Dateninfrastrukturen und zunehmend regulierte Anforderungen an Informationssicherheit machen Cybersicherheit zu einem zentralen Bestandteil leistungsfähiger und krisenfester Gesundheitsstrukturen. Cyberangriffe können nicht nur Daten und IT-Systeme gefährden, sondern im Ernstfall auch unmittelbare Auswirkungen auf Versorgungssicherheit, Betriebsfähigkeit und Patientensicherheit haben.

Nach den derzeit öffentlich zugänglichen Informationen soll das Sofortprogramm insbesondere Krankenhäuser und weitere systemrelevante bzw. versorgungskritische Gesundheitseinrichtungen adressieren. Der künftige Projektträger soll als zentrale Anlaufstelle – ein sogenannter Cybersicherheitshub – fungieren, Förderaufrufe durchführen, Förderanträge fachlich prüfen, bewilligte Projekte begleiten und das Programm durch Monitoring, Reifegradmessungen und Berichtswesen unterstützen.

Für Akteur:innen in Nordrhein-Westfalen ist dies ein wichtiger Hinweis, sich bereits jetzt auf mögliche kommende Fördermöglichkeiten vorzubereiten. Zwar liegt derzeit noch keine konkrete Förderbekanntmachung vor, gleichwohl können potenziell interessierte Einrichtungen frühzeitig prüfen, welche Bedarfe, Projektansätze und Umsetzungspartner für sie relevant sein könnten.

Interessierte Einrichtungen sollten insbesondere prüfen:

  • Welche IT- und Cybersicherheitsbedarfe bestehen aktuell in der eigenen Organisation?
  • Welche Anforderungen ergeben sich aus NIS-2, KRITIS, B3S, Datenschutz, Cloud-Sicherheit oder branchenspezifischen Sicherheitsstandards?
  • Welche Maßnahmen könnten kurzfristig in ein förderfähiges Projekt überführt werden?
  • Welche internen Zuständigkeiten, Entscheidungswege und Ressourcen wären für eine Antragstellung erforderlich?
  • Welche externen IT-Sicherheitsdienstleister, Technologiepartner oder Beratungsakteure könnten für die Umsetzung relevant sein?
  • Welche Nachweise, Sicherheitskonzepte, Reifegradanalysen oder Risikoanalysen liegen bereits vor und wo bestehen Lücken?

Auch für Unternehmen, IT-Sicherheitsdienstleister, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Transferakteure aus NRW kann das Programm mittelbar relevant sein, etwa als Umsetzungspartner, Technologieanbieter oder fachliche Unterstützung für Einrichtungen der Gesundheitsversorgung.


Weitere Informationen

Die Geschäftsstelle von Medizin.NRW unterstützt Akteure aus Wissenschaft, Klinik, Wirtschaft und Transfer dabei, passende Fördermöglichkeiten im Bereich der innovativen Medizin zu identifizieren. Dies umfasst insbesondere:

  • eine erste Einordnung geeigneter Förderprogramme,
  • Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen,
  • Orientierung zu nationalen, europäischen und NRW-spezifischen Förderwegen,
  • Hinweise auf zuständige Projektträger, Nationale Kontaktstellen und Beratungsangebote,
  • Unterstützung bei der Vernetzung mit potenziellen Kooperationspartnern,
  • Hinweise auf Veranstaltungen und Informationsangebote zu Förderthemen.

Weitere Neuigkeiten aus NRW zu Innovationen, Forschungsergebnissen und Entwicklungen der innovativen Medizin finden Sie bei unseren News.


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