12 Millionen Euro für das Virtuelle Krankenhaus Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Virtuelle Krankenhaus mit 12 Millionen Euro. Mit der Übergabe des Förderbescheides durch den Arnsberger Regierungspräsidenten Hans-Josef Vogel kann die im September gegründete Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH ihre Arbeit aufnehmen.

Virtuelles Krankenhaus
© Land NRW / Ralph Sondermann

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Virtuelle Krankenhaus mit 12 Millionen Euro. Mit der Übergabe des Förderbescheides durch den Arnsberger Regierungspräsidenten Hans-Josef Vogel kann die im September gegründete Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH ihre Arbeit aufnehmen. Mit dem Virtuellen Krankenhaus wird ein sektorenübergreifendes telemedizinisches Netzwerk als Bestandteil der Regelversorgung geschaffen. Ein Jahr, nachdem der Gründungsausschuss seine Arbeit aufgenommen hat, sind nun alle relevanten Prozesse und Rahmenbedingungen definiert, um den Pilotbetrieb zu starten.
 
„Mit der Finanzierung der Trägergesellschaft setzen wir bei der Schaffung des Virtuellen Krankenhauses eine neue Wegmarke. Nun gilt es, die geplanten telemedizinischen Dienstleistungen aufzubauen und schrittweise weiterzuentwickeln”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Damit verbessern wir durch die Digitalisierung das Gesundheitswesen insgesamt.”
 
Bereits einige Monate früher als geplant ist das Virtuelle Krankenhaus schon Ende März mit einer Vorstufe gestartet (wir berichteten). Mithilfe von Telekonsilen werden dabei seither die infektiologische und intensivmedizinische Expertise der Universitätskliniken Aachen und Münster bei Bedarf allen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen für die Behandlung von schwer an COVID-19 Erkrankten zur Verfügung gestellt.
 
Nun werden sukzessive weitere Krankheitsbilder hinzukommen. Das Virtuelle Krankenhaus startet in der Pilotphase mit den Indikationen Intensivmedizin, Infektiologie, Herzinsuffizienz, seltene Erkrankungen und Lebermetastasen bei kolorektalem Karzinom. Die im Gründungsausschuss beteiligten Universitätskliniken werden diese Indikationen mit geeigneten Pilotanwendern in Betrieb nehmen. Der Regelbetrieb wird anschließend schrittweise ausgebaut. Die Übernahme des Virtuellen Krankenhauses in die Regelversorgung wird ebenfalls schrittweise erfolgen. Für die erforderlichen Investitionen im IT-Bereich der teilnehmenden Krankenhäuser und Expertenzentren stehen sowohl Landes- als auch Bundesprogramme bereit.


Mehr Informationen

Zur Pressemitteilung des MAGS.

Zum Internetauftritt des virtuellen Krankenhauses NRW.


Beitrag teilen:
X
LinkedIn
Mail
Link kopieren