Innovationsfonds: Neue Versorgungsformen

Der Innovationsausschuss des G-BA hat zwei neue Förderprogramme zu neuen Versorgungsformen veröffentlicht, die über den Innovationsfonds gefördert werden. Eines ist themenoffen, das zweite ist themenspezifisch. Themen sind hier u.a. Digitalisierung, Versorgungsnetzwerke, psychischer Gesundheit sowie Lehren aus der Covid-19 Pandemie.

Abgabetermin:
01.06.2021
Fördergeber:
Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses
Förderdauer:
Konzeptentwicklungsphase: 6 Monate; final geförderte Projekte: i.d.R. 3 Jahre
Antragsberechtigte:
Alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesellschaften. Bei der Antragstellung ist in der Regel eine Krankenkasse zu beteiligen.

Neue Versorgungsformen im Sinne des Innovationsfonds sind Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Ziel dieses Förderangebotes ist es, neue Versorgungsformen zu fördern, die insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben. Dies können Modelle sein, die eine Überwindung der Sektorentrennung bezwecken. Es kann sich aber auch um Modelle handeln, die innersektorale Schnittstellen optimieren wollen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein tragfähiges Evaluationskonzept. Die Evaluation der geförderten neuen Versorgungsform soll Erkenntnisse liefern, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in seine Richtlinien zur Gestaltung der Versorgung übernommen werden können oder dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens dienen können.

Aktuell gibt es zwei Förderbekanntmachungen des Innovationfonds:

Themenoffen

Gefördert werden können Projekte, die relevante Versorgunsprobleme aufgreifen und besonders innovative Ansätze verfolgen. Diese sollten insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden. Unter Versorgungsform ist die strukturierte und verbindliche Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen und/oder Einrichtungen in der ärztlichen und nicht-ärztlichen Versorgung zu verstehen. Dazu zählen insbesondere auch sektorenübergreifende Versorgungsmodelle. Projekte, die auf eine dauerhafte Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung abzielen, können ebenfalls gefördert werden. Insgesamt soll mit den Projekten eine strukturelle und prozessuale Weiterentwicklung des Gesundheitsystems verbunden sein.

Themenspezifisch zu folgenden Themenfeldern:

  • Weiterentwicklung der Versorgung durch Digitalisierung
  • Interdisziplinäre oder sektorenübergreifende Versorgungsnetzwerke und -pfade
  • Psychotherapeutische Versorgung vulnerabler Gruppen
  • Prävention und Versorgung von schweren psychischen Erkrankungen
  • Lehren aus der Covid-19-Pandemie für die Weiterentwicklung der
    Versorgung
  • Ein guter Start ins Leben durch eine vernetzte Versorgung

Der Innovationsausschuss entscheidet anhand der in Nummer 4 genannten Förderkriterien, welche Anträge (Ideenskizzen) zur Ausarbeitung von Vollanträgen im Rahmen der Konzeptentwicklungsphase gefördert werden. Die Konzeptentwicklungsphase kann für bis zu sechs Monate mit einem Förderbetrag von bis zu 75.000 € gefördert werden.

Nach Einreichung und Bewertung der Vollanträge entscheidet der Innovationsausschuss, welche Projekte in der Durchführung für einen Förderzeitraum von in der Regel drei Jahren gefördert werden.

Weitere Informationen

Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen – themenoffen

Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen – themenspezifisch

Website des Innovationsfonds


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