Innovationsfonds: Neue Versorgungsformen 2025

Der Innovationsausschuss des G-BA hat vier neue Förderprogramme zu neuen Versorgungsformen veröffentlicht (themenoffen und themenspezifisch sowie kurze oder lange Laufzeit).

Abgabetermin:
31.12.2025 - einstufig kurz; 06.05.2025 - einstufig lang; 15.04.2025 - zweistufig lang
Fördergeber:
Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Fördergebiet:
Deutschland
Förderdauer:
Kurze Förderdauer: bis zu 24 Monaten; lange Förderdauer: i. d. R. 36 Monate
Antragsberechtigte:
Alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesellschaften; i. d. R. ist eine Krankenkasse zu beteiligen.

Ziele der Förderung

Neue Versorgungsformen im Sinne des Innovationsfonds sind Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Ziel dieses Förderangebots ist es, neue Versorgungsformen zu fördern, die insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben. Dies können Modelle sein, die eine Überwindung der Sektorentrennung bezwecken. Es kann sich aber auch um Modelle handeln, die innersektorale Schnittstellen optimieren wollen oder bestehende Versorgungsprozesse oder Versorgungsstrukturen verknüpfen.

Was wird gefördert?

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Ausschreibungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller laufenden und abgeschlossenen Förderbekanntmachungen des Innovationsfonds.

DLR-Projektträger

0228 3821-1020

innovationsfonds-versorgungsformen@dlr.de

Suchen Sie Fördermöglichkeiten für ein spezifisches Projekt? Sprechen Sie uns gerne jederzeit an,

  • wir unterstützen bei der Suche nach Fördermöglichkeiten,
  • beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Förderaufrufe und
  • vermitteln Ihnen weiterführende Ansprechpartner:innen.

Beitrag teilen:
X
LinkedIn
Mail
Link kopieren