Innovationsausschuss des G-BA: Fördermöglichkeiten in der Versorgungsforschung

In drei Bekanntmachungen fördert der Innovationsausschuss des G-BA Projekte aus der Versorgungsforschung.

Abgabetermin:
22.09.2026 - Medizinische Leitlinien; themenoffener und themenspezifischer Bereich: 20.10.2026
Fördergeber:
Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA)
Fördergebiet:
Deutschland
Förderdauer:
18 bis 36 Monate (Leitlinien); 36 bis max. 48 Monate (themenoffener und themenspezifischer Bereich)
Antragsberechtigte:
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Krankenkassen und ihre Verbände, Leistungserbringer und ihre Verbände, Patient:innen-Organisationen, Unternehmen

Grundlegende Förderkriterien:

  • Relevanz für die Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen
  • Verbesserung der Versorgungssituation durch das Projekt muss gegeben und klar dargelegt werden
  • Qualifikation und Vorerfahrung der Antragsteller
  • Methodische und wissenschaftliche Qualität
  • Verwertungspotenzial
  • Machbarkeit und Laufzeit des Projektes
  • angemessene Ressourcen- und Finanzplanung

Versorgungsforschung – themenoffener Bereich

Gefördert werden Forschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind.

Förderempfänger sind insbesondere staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Eine Übersicht zu allen relevanten Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie hier.

Versorgungsforschung – themenspezifischer Bereich

Im Themenspezifischen Bereich wird Versorgungsforschung aus folgenden Themenfeldern gefördert:

  • Bedarfsorientierte Steuerung in der ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung
  • Patientenschulungen für Disease-Management-Programme (DMP)
  • Versorgungsforschung zur Verbesserung einer bedarfsgerechten und patientenzentrierten Entscheidung bezüglich invasiver Maßnahmen bei hochbetagten gebrechlichen Patientinnen und Patienten
  • Ausmaß, Art und Auswirkungen bereits in der Versorgung genutzter KI-Anwendungen

Die Förderbedingungen sind ansonsten identisch mit dem themenoffenen Bereich (siehe oben). Eine Übersicht zu allen relevanten Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie hier.

Versorgungsforschung – Medizinische Leitlinien

Die Förderrichtlinie medizinische Leitlinien (MedLL) richtet sich an folgende Themenfelder:

  • Weiterentwicklung sowie Aktualisierung von S3-Leitlinien mit besonderem Augenmerk auf die Priorisierung von Schlüsselempfehlungen und Implementierungshilfen sowie Querschnittsleitlinien
  • Weiterentwicklung von S2k-Leitlinien zu S3-Leitlinien bei Themengebieten mit vorhandener Evidenzgrundlage
  • Neu- und Weiterentwicklung von S3-Leitlinien sowohl zum Umgang mit (potenziellen) Opfern von Gewalt als auch zur Selbst- und Fremdgefährdung

Gefördert werden Projekte, die die Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien zum Ziel haben, für die in der Versorgung ein besonderer Bedarf besteht.

Förderempfänger sind wissenschaftliche medizinische Fachgesellschaften und Kooperationen von wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften untereinander oder mit universitären und öffentlichen nichtuniversitären Forschungseinrichtungen.

Eine Übersicht zu allen relevanten Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie hier.

Online-Informationsveranstaltung zu den drei Förderrichtlinien am 14. Juli um 11 Uhr . Mehr Informationen dazu gibt es hier (PDF).


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