Ziele der Förderung
Die länderübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet pragmatischer, randomisierter, kontrollierter, interventioneller klinischer Studien der Phase III soll gefördert werden.
Besondere Hinweise
Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die planen einen Kurzantrag für eine klinische Studie im IICS4all 2027 Call einzureichen, sollten sich bis zum 30. November 2026 beim nationalen European Clinical Research Infrastructure Network (ECRIN) Büro melden, um die Chance auf ein zusätzliches Budget von maximal bis zu 15 % für übergreifende Aktivitäten zum Studienmanagement durch ECRIN zu wahren. Details dazu finden sich im englischsprachigen Bekanntmachungstext.
Der englischsprachigen Bekanntmachungstext sowie weitere begleitende Dokumente sind auf der Webseite von ERA4Health veröffentlicht, die deutsche Ausschreibung folgt in Kürze hier.
Am 10. November findet von 14.30 – 16.30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung statt.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
Es muss sich um eine wissenschaftsinitiierte pragmatische vergleichende Wirksamkeitsstudie und/oder eine wissenschaftsinitiierte Studie zu neuen Indikationsgebieten bereits zugelassener Arzneimittel („“) handeln. Die Studien dürfen sich nur auf die folgenden Bereiche von hoher öffentlicher Relevanz beziehen: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselstörungen, Autoimmunerkrankungen, nicht übertragbare Atemwegserkrankungen ggf. in Verbindung mit möglichen Komorbiditäten dieser Erkrankungen.
Nur transnationale Konsortien mit Partnern aus (in der Regel) mindestens drei und höchstens fünf Ländern werden gefördert, s. englischsprachiger Bekanntmachungstext für die Details. Die Förderung der teilnehmenden deutschen Partner erfolgt dabei durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Dabei gelten folgende Anforderungen
- Das Forschungsthema muss geschlechts- und genderspezifische Aspekte berücksichtigen. Auch altersbezogene Aspekte sind einzubeziehen, sofern sie für den jeweiligen Krankheitsbereich und die Forschungsfrage relevant sind. Diese Aspekte sind vom Studiendesign über die Durchführung und statistische Analyse bis hin zur Interpretation der Ergebnisse miteinzubeziehen. Insgesamt sollte die Studie darauf abzielen, relevante Wissenslücken zu schließen, die mit Geschlecht, Gender, Alter oder anderen Diversitätsaspekten in einem der untersuchten Krankheitsbereiche zusammenhängen.
- Bei der Patientenrekrutierung muss auf Inklusivität und Diversität geachtet werden (unter Berücksichtigung von Minderheiten sowie sozioökonomischer und ethnischer Aspekte), indem unterrepräsentierte und vulnerable Bevölkerungsgruppen einbezogen werden. Aspekte, die für die Zielgruppen von besonderer Relevanz sind – etwa geschlechts- und genderspezifische Unterschiede, Alter, Multimorbidität, komplexe chronische Erkrankungen, Polypharmazie, Substanzmissbrauch, Impfstoffwirksamkeit, Therapietreue sowie Krankheiten mit hoher gesellschaftlicher Belastung –, müssen dabei berücksichtigt werden.
- Sollte die Einbeziehung unterrepräsentierter Gruppen oder die Untersuchung von geschlechter-/gendersensiblen, altersspezifischen oder anderen diversitätsbezogenen Aspekten als nicht umsetzbar erachtet werden, müssen die Antragstellenden dies im Projektvorschlag klar begründen. Die Begründung muss evidenzbasiert sein und die zugrunde liegenden wissenschaftlichen Gründe sowie die möglichen Auswirkungen auf die Interpretation und die Verallgemeinerbarkeit der Studienergebnisse darlegen.
Für vergleichende Wirksamkeitsstudien gilt:
Es sollen derzeit zugelassene Interventionen entweder miteinander oder mit der derzeitigen Standardversorgung verglichen werden. Bei den Interventionen kann es sich sowohl um pharmakologische als auch um nicht-pharmakologische Verfahren handeln, wie z.B. genau definierte, reproduzierbare und gezielte Ernährungs- und Lebensstilinterventionen, chirurgische Eingriffe, Prognosemethoden, die Verwendung von medizinischen Geräten, Nano- und fortschrittlichen Gesundheitstechnologien, eHealth und digitale Interventionen sowie andere Gesundheitsinterventionen.
Für Studien gilt: sie müssen darauf abzielen, ein neues Indikationsgebiet für ein zugelassenes, nicht mehr patentgeschütztes Medikament zu erforschen.
Generell gilt: Studien mit kommerziellem Interesse sind von der Förderung ausgeschlossen.
Kontakt
Dr. Svenja Krebs
Telefon: 0228 3821-2567
era4health@dlr.de
Die Geschäftsstelle von Medizin.NRW unterstützt Akteure aus Wissenschaft, Klinik, Wirtschaft und Transfer dabei, passende Fördermöglichkeiten im Bereich der innovativen Medizin zu identifizieren. Dies umfasst insbesondere:
- eine erste Einordnung geeigneter Förderprogramme,
- Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen,
- Orientierung zu nationalen, europäischen und NRW-spezifischen Förderwegen,
- Hinweise auf zuständige Projektträger, Nationale Kontaktstellen und Beratungsangebote,
- Unterstützung bei der Vernetzung mit potenziellen Kooperationspartnern,
- Hinweise auf Veranstaltungen und Informationsangebote zu Förderthemen.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie für ein konkretes Vorhaben eine erste Orientierung zu möglichen Förderwegen suchen.