EKFS: Forschungskollegs 2025

Auch im Jahr 2025 schreibt die Else Kröner-Fresenius-Stiftung drei Forschungskollegs zur Förderung aus.

Abgabetermin:
02.04.2025
Fördergeber:
Else Kröner-Fresenius-Stiftung
Fördergebiet:
Deutschland
Fördersumme:
1,3 Mio. Euro
Förderdauer:
3 Jahre
Antragsberechtigte:
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Medizinischen Fakultäten

Ziele der Förderung

Für die Verbesserung der anwendungsbezogenen und patientenorientierten medizinischen Forschung ist es erforderlich, dass Ärztinnen und Ärzte klinische Tätigkeit und Forschung in ihrer Berufstätigkeit verbinden (Clinician Scientist).

Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung möchte die Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika in Deutschland im Rahmen von Kollegs unterstützen, ihren wissenschaftlich hochtalentierten jungen Ärztinnen und Ärzten ein optimales Umfeld zur Vertiefung ihrer Forschungsarbeit und zum Einstieg in einen erfolgreichen Berufsweg als Clinician Scientist zu ermöglichen.

Was wird gefördert?

Dazu schreibt die Else Kröner-Fresenius-Stiftung die Einrichtung von drei Forschungskollegs aus, die jeweils mit insgesamt 1,3 Mio. € für eine Laufzeit von drei Jahren dotiert sind. Eine zweite Dreijahresperiode ist bei positiver Evaluation möglich.

Erwartet wird ein klinik- und institutsübergreifender Antrag für ein gemeinsames wissenschaftliches Programm, in dessen Rahmen die Kollegiatinnen und Kollegiaten konkrete patientenorientierte Forschungsvorhaben bearbeiten und weiterentwickeln können. Dabei wird u.a. die Bereitstellung von Personalstellen mit festgelegten Anteilen für Forschung und Patientenversorgung (Rotationsstellen), ein begleitendes professionelles Mentoring-Programm und eine kolleginterne Seminarreihe mit internationalen Gastrednerinnen und Gastrednern vorausgesetzt.

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Antragsberechtigt sind die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Medizinischen Fakultäten in Deutschland. Aus jeder Medizinischen Fakultät kann nur ein Antrag eingereicht werden. Wenn inhaltlich gut begründet ist auch ein gemeinsamer standortübergreifender Antrag aus zwei Medizinischen Fakultäten möglich.

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