BMG: Zielgruppenspezifische Prävention zur Verhinderung und Reduzierung des Konsums opioidhaltiger Analgetika zu nicht-medizinischen Zwecken“

Mit dieser Förderrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) neue Maßnahme und zielgruppenspezifische Ansätze zur Verhinderung und Reduzierung des Konsums opioidhaltiger Analgetika zu nicht-medizinischen
Zwecken.

Abgabetermin:
20.04.2026
Fördergeber:
Bundesministerium für Gesundheit
Fördergebiet:
Deutschland
Fördersumme:
je Verbundvorhaben bis zu 400.000 Euro
Förderdauer:
bis zu 3 Jahren
Antragsberechtigte:
Einrichtungen und Träger, staatliche und nichtstaatliche (Fach-) Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Körperschaften (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs), Gebietskörperschaften sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, KMU

Ziele der Förderung

Ziel der Fördermaßnahme „Zielgruppenspezifische Prävention zur Verhinderung und Reduzierung des Konsums opioidhaltiger Analgetika zu nicht-medizinischen Zwecken“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist es, aufgrund der aktuellen Konsumentwicklungen innovative Maßnahmen zur selektiven bzw. indizierten Prävention in Bezug auf die Verhinderung und Reduzierung des nicht-medizinischen Konsums opioidhaltiger Arzneimittel durch Jugendliche und junge Erwachsene (14 Jahre bis ca. 27 Jahre) zu entwickeln, zu erproben und zu evaluieren.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Verbundvorhaben, die darauf abzielen, eine messbare Reduktion oder den Verzicht des Konsums opioidhaltiger Analgetika zu nicht-medizinischen Zwecken bei den genannten Zielgruppen zu erreichen.

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Die Verbünde müssen aus mindestens einem wissenschaftlichen, ausführenden Partner und mindestens einem wissenschaftlichen Evaluationspartner bestehen. Bei den zu entwickelnden Maßnahmen ist die nachhaltige Anwendung von großer Bedeutung Zur Sicherung der Nachhaltigkeit wird die Einbeziehung von Kooperationspartnern erwartet, die den entwickelten Präventionsansatz perspektivisch längerfristig weiterführen oder fördern könnten (z. B. Krankenkassen, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Suchtberatungsstellen oder andere Organisationen). Die Entwicklung eines Konzeptes zur nachhaltigen Implementierung des Angebots ist Bestandteil des Projekts.

Im Sinne eines partizipativen Ansatzes sind die eigentlichen Zielgruppen – Jugendliche und junge Erwachsene – in die Entwicklung der Angebote frühzeitig einzubinden.

Nicht gefördert werden Projekte, mit denen andere Zielgruppen adressiert werden oder Projekte zur universellen Prävention.

DLR Projektträger (im Auftrag des BMG)
Dr. Sebastian Poschadel
Telefon: +49 228 3821-1120
projekttraeger-bmg@dlr.de

Die Geschäftsstelle von Medizin.NRW unterstützt Akteure aus Wissenschaft, Klinik, Wirtschaft und Transfer dabei, passende Fördermöglichkeiten im Bereich der innovativen Medizin zu identifizieren. Dies umfasst insbesondere:

  • eine erste Einordnung geeigneter Förderprogramme,
  • Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen,
  • Orientierung zu nationalen, europäischen und NRW-spezifischen Förderwegen,
  • Hinweise auf zuständige Projektträger, Nationale Kontaktstellen und Beratungsangebote,
  • Unterstützung bei der Vernetzung mit potenziellen Kooperationspartnern,
  • Hinweise auf Veranstaltungen und Informationsangebote zu Förderthemen.

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