BMG: Sichere Arzneimitteltherapie für Kinder und Jugendliche durch Optimierung des Medikationsplans

Das Bundesgesundheitsministerium fördert eine Verbesserung des Medikationsplans unter Berücksichtigung kinderspezifischer Anforderungen.

Abgabetermin:
16.10.2026 12:00 Uhr (Berlin) - Das Verfahren ist zweistufig angelegt
Fördergeber:
Bundesministerium für Gesundheit BMG
Fördergebiet:
Deutschland
Förderdauer:
bis zu zwei Jahren
Antragsberechtigte:
staatliche und nichtstaatliche (Fach-)Hochschulen sowie außer universitäre Forschungseinrichtungen

Ziele der Förderung

Die Förderrichtlinie des BMG zielt auf die Verbesserung des Medikationsplans für Kinder und Jugendliche ab. Pädiatrische Therapie birgt spezifische Herausforderungen (z. B. gewichtsabhängige Dosierung, Off-Label-Use), weshalb der aktuelle Plan nur eingeschränkt geeignet ist. Es fehlen Erkenntnisse zu Verständlichkeit und Praktikabilität für diese Zielgruppe. Das geförderte Vorhaben soll die Nutzung des Plans unter Berücksichtigung kinderspezifischer Anforderungen untersuchen. Ziel ist es, Optimierungspotenziale, insbesondere bei digitalen Prozessen, zu identifizieren und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung des elektronischen Medikationsplans ein, um die Therapiesicherheit bei Kindern zu erhöhen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist ein Forschungsvorhaben zur Generierung von belastbarer Evidenz im Rahmen der Arzneimittelversorgung von Kindern und Jugendlichen. Bei Bedarf soll die Rolle der Erziehungsberechtigten im Medikationsprozess ebenfalls Berücksichtigung finden. Von besonderer Bedeutung sind dabei chronisch erkrankte Kinder
(insbesondere mit Polymedikation), Jugendliche im Übergang zur teilweisen oder vollständigen eigenständigen Anwendung des Medikationsplans sowie Familien mit Sprachbarrieren.

Anträge können sich z. B. mit den folgenden Fragestellungen befassen:

  • Gibt es altersabhängige Anforderungen an den Medikationsplan?
  • Welche Umstände beeinflussen in welchem Ausmaß Anwendbarkeit und Nutzung des Medikationsplans im aktuellen Format in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen?
  • Wo bestehen Lücken oder Herausforderungen im Prozess um Ausstellung, Aktualisierung und Abgabe des Medikationsplans? Haben sich diesbezüglich Best Practices etabliert auch unter Berücksichtigung intersektoraler Versorgung?
  • Sind die Darstellungsoptionen von komplexen Dosierschemata, Rezepturarzneimitteln oder weiterverarbeiteten Fertigarzneimitteln im Medikationsplan adäquat abbildbar, so dass sie für Eltern bzw. Sorgeberechtigte, Jugendliche und Behandelnde verständlich, vollständig nachvollziehbar und praktisch umsetzbar sind?
  • Ab welchem Alter bzw. Entwicklungsstand können Kinder und Jugendliche den Medikationsplan sprachlich und inhaltlich verstehen und eigenständig umsetzen?

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist daher eine Projektskizze einzureichen.

Antragstellende müssen ein Eigeninteresse am Vorhaben nachweisen und einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent der projektbezogenen Ausgaben oder Leistungen erbringen.

Dr. Alexander Grundmann
Telefon: +49 228 3821 1269
projekttraeger-bmg@dlr.de

Die Geschäftsstelle von Medizin.NRW unterstützt Akteure aus Wissenschaft, Klinik, Wirtschaft und Transfer dabei, passende Fördermöglichkeiten im Bereich der innovativen Medizin zu identifizieren. Dies umfasst insbesondere:

  • eine erste Einordnung geeigneter Förderprogramme,
  • Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen,
  • Orientierung zu nationalen, europäischen und NRW-spezifischen Förderwegen,
  • Hinweise auf zuständige Projektträger, Nationale Kontaktstellen und Beratungsangebote,
  • Unterstützung bei der Vernetzung mit potenziellen Kooperationspartnern,
  • Hinweise auf Veranstaltungen und Informationsangebote zu Förderthemen.

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