BMG: Nachwuchsgruppen Versorgungsforschung Frauengesundheit

Neue Erkenntnisse sollen gewonnen werden, die wesentlich zu einer Verbesserung der Qualität und Effizienz der Versorgung von Frauen in Deutschland beitragen.

Abgabetermin:
13.02.2026 12:00 Uhr (Berlin)
Fördergeber:
Bundesministerium für Gesundheit BMG
Fördergebiet:
Deutschland
Fördersumme:
bis zu 5 Mio. Euro
Förderdauer:
5 Jahre
Antragsberechtigte:
staatliche und nichtstaatliche (Fach-) Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Ziele der Förderung

Frauen werden in der Gesundheitsforschung nach wie vor seltener berücksichtigt als Männer. Das hat zur Folge, dass noch immer viele diagnostische und therapeutische Verfahren primär auf männlichen Referenzwerten und Krankheitsverläufen basieren. Dadurch können Symptome bei Frauen übersehen oder fehlinterpretiert werden, was zu Fehlversorgung führen kann.

Im weiblichen Lebenszyklus finden sich darüber hinaus besondere Anforderungen durch Menstruation, Schwangerschaft und Geburt sowie Wechseljahre. Außerdem sind Frauen einerseits von spezifischen Krankheiten betroffen, wie Endometriose oder dem Polyzystischem Ovarialsyndrom, und andererseits bei zahlreichen Erkrankungen überproportional oder in spezifischer Weise belastet. Beispielsweise treten Angststörungen, Autoimmunkrankheiten, Depressionen, Migräne und chronische Schmerzkrankheiten bei Frauen deutlich häufiger auf als bei Männern oder zeigen andere Verläufe.

Ziel der vorliegenden themenoffenen Förderrichtlinie „Patientinnenzentrierte Versorgung für Frauen“ des BMG ist es, durch die Förderung von Vorhaben neue Erkenntnisse zu gewinnen, die wesentlich zu einer Verbesserung der Qualität und Effizienz der Versorgung von Frauen in Deutschland beitragen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind selbständige Forschungsgruppen, die von promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern geleitet werden und Fragestellungen zum Thema Frauengesundheitsversorgung unabhängig bearbeiten. Ihnen soll hierdurch die Möglichkeit eröffnet werden, sich langfristig im Wissenschaftssystem zu etablieren und für die Übernahme einer Professur zu qualifizieren.

Die Nachwuchsgruppen bearbeiten während der Förderdauer jeweils ein Forschungsprojekt, welches mit der Antragstellung skizziert werden muss. Die durch die Nachwuchsgruppen bearbeiteten Projekte sollen einen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung von Frauen leisten. Die Definition der wissenschaftlichen Aufgabenstellung des Forschungsprojekts obliegt der Bewerberin bzw. dem Bewerber für die Forschungsgruppenleitung. Vorausgesetzt wird dabei, dass die Fragestellungen der Forschungsprojekte eine hohe Relevanz für die Versorgung von Frauen in Deutschland haben. Besonderes Förderinteresse gilt Vorhaben, die einen oder mehrere der folgenden thematischen Schwerpunkte adressieren:

  • Versorgung von frauenspezifischen Erkrankungen;
  • Versorgung von Erkrankungen mit frauenspezifischen Ausprägungen, beispielsweise hinsichtlich Prävalenz, Inzidenz, Symptomatik, Krankheitslast, Verläufen, Therapieansätzen oder Therapieansprechen;
  • Auswirkungen sozialer Ungleichheit auf die Gesundheitsversorgung von Frauen in Deutschland; Ungleichheiten im Zugang zum Gesundheitssystem, der Versorgungsqualität oder der Inanspruchnahme von Leistungen;
  • Auswirkungen des Gender Data Gaps auf die Gesundheitsversorgung von Frauen in Deutschland; Verhinderung von Genderbias in Algorithmen und KI-Systemen im Gesundheitswesen;
  • Bereitstellung, Kuratierung und Analyse von frauenbezogenen Routine- und Registerdaten zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland;
  • Versorgung von Frauen mit Endometriose mit dem Fokus auf versorgungspraktische und psychosoziale Aspekte, Gesundheitskompetenz, Kommunikation zwischen behandelnder und behandelter Person und Information/Aufklärung;
  • Versorgung von Frauen in den Wechseljahren, einschließlich Prä-, Peri- und Postmenopause;
  • Versorgung rund um Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett;
  • Versorgung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind.

Neben diesen Themen, an denen ein besonderes Förderinteresse besteht, sind eigene Themenvorschläge ausdrücklich erwünscht, mit Ausnahme der von einer Förderung ausgeschlossenen Themen und Forschungsansätze.

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Ein Eigeninteresse wird vorausgesetzt. Dieses ist durch die Einbringung eines Eigenanteils (Eigenmittel oder Eigenleistung) in Höhe von mindestens 10 % der in Zusammenhang mit dem Vorhaben stehenden finanziellen Aufwendungen deutlich zu machen.

Die Beantragung einer Forschungsgruppe muss von der beantragenden Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler zusammen mit einer entsprechenden Hochschule bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtung (antragstellende Einrichtung) erfolgen. Die antragstellende Einrichtung verpflichtet sich, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und den Aufbau ihrer selbständigen Forschungsgruppe umfassend zu unterstützen und unter anderem notwendige Räumlichkeiten und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.

Die antragstellende Einrichtung hat darzulegen, welche Unterstützungsangebote für den wissenschaftlichen Nachwuchs – sowohl für die Gruppenleitung als auch die Mitglieder der Nachwuchsgruppe – zur Verfügung stehen. Dazu gehören zum Beispiel Angebote zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wie z. B. für Kinderbetreuung aber auch Angebote zur fachlichen und persönlichen Fortbildung wie z. B. ein umfassendes Laufbahnkonzept und verbindliches Mentoring.

Dr. Karin Hummel
Telefon: +49 228 3821-1848

Dr. Katja Nagler
Telefon: +49 228 3821-2473

projekttraeger-bmg@dlr.de

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