Ziele der Förderung
Die Digitalisierung bietet große Chancen für eine moderne, effiziente und patient:innenzentrierte Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig erfordert der digitale Wandel neue Kompetenzen im Umgang mit digitalen Anwendungen und Versorgungsangeboten.
Diese Förderrichtlinie unterstützt daher Vorhaben, die die digitale Kompetenz von Patient:innen stärken. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Maßnahmen, die den Nutzen digitaler Anwendungen erlebbar machen und deren Anwendung im Versorgungsalltag erleichtern. Ziel ist es, die Integration digitaler Lösungen in die Gesundheitsversorgung zu fördern und Versorgungsprozesse im Sinne einer modernen, digitalen Gesundheitsversorgung weiterzuentwickeln.
Was wird gefördert?
Gefördert werden innovative Vorhaben zur Stärkung der digitalen Gesundheitskompetenz von Patient:innen. Im Fokus stehen die Erprobung neuer Ansätze, Prozesse und Kommunikationsformate im Umgang mit digitalen Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA), digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder telemedizinischen Angeboten. Die technische Entwicklung neuer Anwendungen ist hingegen nicht Gegenstand der Förderung.
Mögliche Förderinhalte sind unter anderem:
- Schulungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Nutzung digitaler Anwendungen,
- neue Kommunikations- und Beteiligungsformate,
- Maßnahmen zur Einbindung von Patientinnen und Patienten in digitale Versorgungsprozesse,
- Konzepte zur Förderung von Akzeptanz, Orientierung und digitaler Teilhabe.
Erwünscht sind insbesondere praxisnahe und partizipative Ansätze mit konkretem Nutzen für Patient:innen.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
Die geförderten Vorhaben sollen anwendungsnah sein und einen nachvollziehbaren Mehrwert für Patient:innen schaffen. Ergebnisse und Handlungsempfehlungen sollen bundesweit übertragbar sein. Projekte sollen sich an der Vision einer digitalen Gesundheitsversorgung nach dem Grundsatz „digital vor ambulant vor stationär“ orientieren.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss im Projektverlauf wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Dabei können beispielsweise Versorgungsergebnisse, Patientenerfahrungen oder Kosteneffekte in die Betrachtung einfließen.
An jedem Vorhaben muss mindestens eine gesetzliche Krankenkasse oder eine Kommune beteiligt sein. Verbundprojekte mehrerer Partner sind ausdrücklich erwünscht.
Kontakt
Dr. Mario Paterno
0228 3821-2377
Dr. Joachim Burbiel
0228 3821-1351
Dr. Fabian Gondorf
0228 3821-2466
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