Ziele der Förderung
Arzneimittelresistente Infektionen verursachen zunehmend Therapieversagen, erhöhte Mortalität und verminderte Nahrungsmittelproduktion. Nichtsachgemäßer Einsatz, Abweichung von der Verschreibung und zu hoher Einsatz von Antibiotika und Fungiziden sind die Haupttreiber von antimikrobiellen Resistenzen und wirken sich nachteilig auf die Wirksamkeit dieser wichtigen Arzneimittel aus.
Die Entwicklung neuer Behandlungsschemata oder alternativer Behandlungsstrategien gegen Infektionskrankheiten sowie die Verbesserung, Erhaltung und Stärkung der klinischen Wirksamkeit der derzeitigen antimikrobiellen Behandlungsmethoden sind von entscheidender Bedeutung.
Außerdem müssen Hindernisse identifiziert werden, die eine ordnungsgemäße Einhaltung der bereits bestehenden Behandlungsschemata durch die Endnutzer verhindern. Diese erste Bekanntmachung der EUP OHAMR zielt darauf ab, die Therapieerfolgsrate bei Patienten/Tieren/Pflanzen, die von bakteriellen oder fungalen Infektionen betroffen sind, zu verbessern, indem neue Behandlungsmöglichkeiten bereitgestellt und gleichzeitig das Risiko einer Resistenz in den verschiedenen One-Health-Umgebungen verringert werden.
Das Ziel der Bekanntmachung ist, die Ressourcen, Infrastrukturen und Stärken vieler Länder zusammenzuführen, um Forschungsprojekte zu Behandlungsmodalitäten gegen Resistenzen in Bakterien und Pilzen zu ermöglichen. Es sollen neue Kombinationstherapien entwickelt und die Therapieadhärenz verbessert werden.
Was wird gefördert?
Es wird eine begrenzte Anzahl transnationaler Forschungsprojekte gefördert, die einen Beitrag zur Bekämpfung von Arzneimittelresistenten Infektionen leisten sollen. Transnationale kooperative Forschungsanträge müssen eines der folgenden Themen zur Behandlungen von Arzneimittelresistenten Infektionen verfolgen:
Thema 1: Identifizierung und Entwicklung neuer Kombinationstherapien aus existierenden oder innovativen antimikrobiellen Mitteln oder antimikrobiellen Mitteln mit unterstützenden Behandlungen zur verbesserten Wirksamkeit und Resistenzbekämpfung.
Resistenzen limitieren die Nutzbarkeit vieler häufig eingesetzer Antibiotika und Fungizide bei Mensch, Tier und Pflanze. In Anträgen zu diesem Thema sollen Kombinationstherapien aus verschiedenen antimikrobiellen oder unterstützenden Mitteln identifiziert und entwickelt werden, die effizienter sind oder besser an den Ort des Infektionsgeschehens gelangen. Dadurch soll die Resistenzentwicklung gegen antimikrobielle Therapien verlangsamt und der Einsatz preiswerter und gut verfügbarer antimikrobieller Mittel erhöht werden. Die Anträge sollten auf wissenschaftlichen Hypothesen und auf den Wirkmechanismen der Therapien beruhen. Zu diesem Thema können auch Anträge zur Verbesserung bestehender Kombinationstherapien eingereicht werden, beispielsweise zu Pharmakokinetik/Pharmakodynamik oder Applikationsformen. Die Wahl der Erreger sollte gut begründet sein. Bei Anträgen zu menschlichen Infektionen sollten sich die Kombinationstherapien gegen bakterielle oder pilzliche Erreger aus den WHO-Prioritätslisten richten.
Thema 2: Entwicklung von Werkzeugen und Methoden zur Verbesserung der Therapieadhärenz
Eine geringe Therapieadhärenz der Endnutzer (Patienten, Landwirte, Bürger) führt zu verminderten Erfolgsaussichten und einem erhöhten Risiko der Resistenzentwicklung bei antibiotischen und fungiziden Behandlungen von Mensch, Tier und Pflanze. Anträge zu diesem Thema sollten sich den Gründen für die geringe Adhärenz der Nutzer zu den Behandlungsprotokollen widmen und/oder innovative Werkzeuge und Methoden zur Verbesserung der Adhärenz entwickeln (einschließlich digitaler Werkzeuge sowie soziologischer und Verhaltensansätze). Darüber hinaus kann untersucht werden, inwiefern bestehende oder neue Werkzeuge und Methoden die Adhärenz zu Therapieempfehlungen erhöhen. Die Einbeziehung von Endnutzern ist verpflichtend. Die Berücksichtigung vulnerabler Gruppen mit eingeschränktem Zugang zu konventioneller Behandlung wird erwartet.
Im englischen Bekanntmachungstext steht ein drittes Thema zur Wahl, welches nicht Gegenstand dieser nationalen Bekanntmachung ist.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
Es werden nur Forschungsvorhaben im Rahmen transnationaler Forschungsverbünde gefördert, die aus mindestens drei bei den genannten Förderorganisationen antragsberechtigten Gruppen aus drei unterschiedlichen Ländern bestehen.
Unter den Förderern müssen zwei EU-Mitgliedsstaaten oder zu Horizont Europa assoziierte Staaten beteiligt sein. Ein Verbund darf maximal aus sechs Forschungsgruppen bestehen, einschließlich der nicht geförderten Partner. Es dürfen maximal zwei Partner pro Land in einem Verbund enthalten sein. Darüber hinaus sind die nationalen Vorschriften der beteiligten Förderorganisationen zu beachten.
Von der Kooperation wird ein Synergieeffekt erwartet. Daher muss aus den Projektanträgen der zusätzliche Nutzen der transnationalen Zusammenarbeit klar hervorgehen (zum Beispiel die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Know-how beziehungsweise innovativer Technologien). Projekte, die diese Notwendigkeit zur Kooperation nicht erkennen lassen, können nicht berücksichtigt werden..
Kontakt
Frau PD Dr. Barbara Junker
Frau Dr. Patricia Ruiz Noppinger
Telefon: 0228 3821-1326
EUP-OHAMR@DLR.de
Die Geschäftsstelle von Medizin.NRW unterstützt Akteure aus Wissenschaft, Klinik, Wirtschaft und Transfer dabei, passende Fördermöglichkeiten im Bereich der innovativen Medizin zu identifizieren. Dies umfasst insbesondere:
- eine erste Einordnung geeigneter Förderprogramme,
- Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen,
- Orientierung zu nationalen, europäischen und NRW-spezifischen Förderwegen,
- Hinweise auf zuständige Projektträger, Nationale Kontaktstellen und Beratungsangebote,
- Unterstützung bei der Vernetzung mit potenziellen Kooperationspartnern,
- Hinweise auf Veranstaltungen und Informationsangebote zu Förderthemen.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie für ein konkretes Vorhaben eine erste Orientierung zu möglichen Förderwegen suchen.