Ziele der Förderung
Mit der Förderrichtlinie unterstützt das Bundesministerium Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) beim Aufbau langfristig nutzbarer Forschungsinfrastrukturen sowie anwendungsorientierter Demonstratoren und sozio-technischer Lösungen. Ziel ist es, neue Forschungsfelder zu erschließen, bestehende Themen strategisch weiterzuentwickeln und den Transfer sowie die Skalierung der Ergebnisse aus dem Innovationsraum zu stärken.
Darüber hinaus fördert die Maßnahme den Aufbau interdisziplinärer Forschungscommunities entlang der gesamten Innovationskette – von der Forschung bis zum Praxiseinsatz. Gefördert werden auch Nutzungskonzepte zur breiten Verwendung der Infrastruktur sowie erste Arbeiten zur Integration in laufende oder geplante Vorhaben. Bestandteil der Antragstellung ist zudem ein exemplarisches Forschungsprojekt mit klarem Bezug zum Innovationsraum. Der offene Zugang für Wissenschaftler:innen aller Karrierephasen soll sichergestellt werden. Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen oder Investitionen aus der Grundfinanzierung.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Aufbau eines offenen Innovationsraums (HAW-OpenSpace) an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW), der inter- und transdisziplinäre Forschung zu Zukunftstechnologien ermöglicht. Im Mittelpunkt stehen anwendungsorientierte Vorhaben mit Bezug zur Hightech Agenda Deutschland, die zur Resilienz, Nachhaltigkeit und technologischen Souveränität beitragen.
Neben dem Aufbau einer leistungsfähigen Forschungsinfrastruktur umfasst die Förderung auch ein angebundenes Forschungsprojekt zur Erprobung und skalierbaren Anwendung der Technologien. Dabei sollen technologische, ökologische und soziale Fragestellungen gleichermaßen berücksichtigt werden. Auch Maßnahmen zur wissenschaftlichen Qualifizierung und zum Transfer der Ergebnisse in Praxis, Wirtschaft und Gesellschaft sind ausdrücklich erwünscht.
Die Vorhaben gliedern sich in drei Phasen:
- 1. Aufbauphase
- 2. Forschungs- und Entwicklungsphase
- 3. Skalierungsphase
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
Die Ergebnisse des geförderten Forschungsprojekts dürfen ausschließlich in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz genutzt werden. Pro Hochschule ist nur ein Antrag möglich.
Verbundprojekte mehrerer Hochschulen sind grundsätzlich nicht vorgesehen und nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. In diesen Fällen kann der HAW-nur an einer beteiligten Hochschule eingerichtet werden. Zudem ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung erforderlich.
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