BMBF-Förderrichtlinie: Innovative Frauen im Fokus

Mit der Förderrichtlinie "Innovative Frauen im Fokus" fördert das BMBF Forschungsprojekte oder Umsetzungsmaßnahmen, die zur Erhöhung der Sichtbarkeit und Repräsentanz von Frauen beitragen, die in Wissenschaft, Forschung und Innovation tätig sind.

Abgabetermin:
31.12.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fördergebiet:
Deutschland

1. Abgabetermin: 31.12.2020

2. Abgabetermin: 30.11.2021

3. Abgabetermin: 30.11.2022

Ziel der Förderung

Zuwendungszweck ist die Förderung von Forschungsprojekten oder Umsetzungsmaßnahmen, die zur Erhöhung der Sichtbarkeit und Repräsentanz von Frauen beitragen, die in Wissenschaft, Forschung und Innovation tätig sind.

Im Fokus steht hierbei die nachhaltige und langfristige Anwendung von innovativen Ansätzen und Strategien zur strukturellen Verankerung der Sichtbarkeit von Frauen. Vorhaben sind insbesondere dann förderfähig, wenn sie die Wissensgenerierung, Entwicklung und Erprobung bzw. Weiterentwicklung und Verankerung dieser Ansätze und Strategien beispielsweise durch Handlungsempfehlungen, Beispiele guter Praxis oder entsprechende Konzepte und Maßnahmen vorantreiben und umsetzen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungsprojekte und Umsetzungsmaßnahmen, die Frauen in Wissenschaft, Forschung und ­Innovation durch mehr Sichtbarkeit als Leistungsträgerinnen stärken und/oder als Rollenvorbilder bekannt machen, die die Repräsentanz von Frauen erhöhen, die zugrundeliegenden Mechanismen untersuchen bzw. die Umsetzung von entsprechenden Forschungsergebnissen unterstützen.

Insbesondere sollen auch Wissenschafts-Praxis-Dialoge und innovative informationstechnische Präsentationsmethoden und -formate genutzt werden, um die Leistungen und Erfolge von Frauen zu würdigen und Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Sichtbarkeit und Repräsentanz strukturell zu verankern.

Beispiele für förderfähige Projekte

  • Maßnahmen mit Modellcharakter zur Erhöhung der Sichtbarkeit von Frauen in Wissenschaft, Forschung/Entwicklung und Innovation.
  • Projekte, die Strukturbedingungen und Mechanismen untersuchen, die die Sichtbarkeit von Frauen und ihren Leistungen in verschiedenen Disziplinen und Forschungsbereichen verhindern bzw. gewährleisten.
  • Projekte zur Anbahnung oder Stärkung der Zusammenarbeit von wissenschaftlichen und medienschaffenden Einrichtungen.
  • Forschungs- und Umsetzungsprojekte, die die (Unter-)Repräsentanz von Frauen als Leistungsträgerinnen in Wissenschaft, Forschung und Innovation, in den Akademien und Fachgesellschaften sowie in den (sozialen) Medien untersuchen oder einen Beitrag dazu leisten, ihre Repräsentanz in digitalen Kommunikationsformaten zu erhöhen.
  • öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zum Themenfeld „Sichtbarkeit von Frauen“ in allen Fachgebieten der Wissenschaft, Forschung und Innovation, die eine erhebliche, idealerweise überregionale und bundesweite, Breitenwirkung entfalten.

Antragsberechtigt

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
  • Verbände,
  • Stiftungen,
  • Träger von Bildungseinrichtungen und Kulturstätten sowie
  • andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Informationen und Beratung

Eine Informations- und Beratungsveranstaltung zu den Zielen sowie Strukturen des Programms und zu den Anforderungen der Antragstellung wird angeboten. Die Veranstaltung findet am 16. November 2020, von 10 bis 12 Uhr im digitalen Format statt. Bitte melden Sie sich dafür unter: Innovative-Frauen@dlr.de an. Sie erhalten anschließend den Teilnahmelink per E-Mail.

Weitere Informationen

Zur Bekanntmachung der Förderrichtlinie


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