Ziele der Förderung
Mit MUT – DER GRÜNDUNGSPREIS NRW zeichnet die NRW.BANK in diesem Jahr bereits zum 15. Mal Gründerinnen, Nachfolger und Freiberufliche aus, die mit besonders kreativen, nachhaltigen und innovativen Geschäftsideen wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen aufbauen. Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur ist Schirmfrau des Wettbewerbs.
Was wird gefördert?
Mut, eine Idee zu verfolgen. Mut, neue Wege zu gehen. Mut, Verantwortung zu übernehmen.
Genau das zeichnet MUT – DER GRÜNDUNGSPREIS NRW auch in diesem Jahr wieder aus: Gründerinnen und Gründer, die mit ihren Unternehmen Innovation schaffen, unsere Regionen stärken und Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit entwickeln.
Zum 15. Jubiläum wird MUT erstmals in drei Kategorien vergeben, die sichtbar machen, wie sich Wirtschaft verändert hat und wie vielfältig Unternehmertum in NRW ist: Nachhaltig & Regional, Soziale Wirkung & Versorgung sowie Innovation & Zukunft.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
Wer am Wettbewerb teilnehmen möchte, muss die folgenden Kriterien erfüllen: Das Unternehmen wurde zwischen 2021 und 2024 gegründet, hat seinen Hauptsitz in NRW und ist mit einem tragfähigen Geschäftsmodell wirtschaftlich erfolgreich.
Eine Fachjury mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik nominiert drei Unternehmen pro Kategorie, wovon jeweils eines die Auszeichnung und 20.000 Euro Preisgeld gewinnt. Die Preisverleihung findet am 23. November 2026 statt. Den Juryvorsitz hat Prof. Dr. Christine K. Volkmann inne, Inhaberin des Lehrstuhls für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung an der Bergischen Universität Wuppertal.
Kontakt
mitmachen@gruendungspreis.nrw
Telefon: 0201 – 43 77 243
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