BMFTR: Disruptive Ansätze für die nächste Generation medizinischer Sensorik

In dieser Bekanntmachung fördert das BMFTR Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die disruptive Ansätze im Bereich medizinischer Sensorik vorantreiben und für die medizinische Anwendung nutzbar machen.

Abgabetermin:
27.04.2026 12:00 Uhr (Berlin) - zweistufiges Antragsverfahren
Fördergeber:
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Fördergebiet:
Deutschland
Antragsberechtigte:
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, – Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen, Großunternehmen), – Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen, – Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen. Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen. Von den Verbundpartnern ist ein Koordinator zu benennen.

Ziele der Förderung

Ziel der Förderrichtlinie ist die Erforschung, Entwicklung und Erprobung potenziell disruptiver und innovativer Sensorik für die Medizintechnik mit hoher Markt- und Versorgungsrelevanz und normgerechten Qualitätsstandards. Insbesondere Ansätze zur Messung klinisch relevanter Biomarker am oder im menschlichen Körper stehen im Fokus.

Die geförderten Konsortien sollen entweder

  • bestehende Verfahren der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Nachsorge erheblich und nachweislich verbessern oder
  • neue Anwendungen bis zu einem Prototyp weiterentwickeln und unter realen Bedingungen testen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden vorwettbewerbliche, anwendungsorientierte Einzel- und Verbundprojekte
sowie ein Begleitprojekt gefördert.

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Bei der Zusammenstellung der Projektteams sowie der Konsortien wird Diversität begrüßt.
Die Bewerbung von Frauen und jungen Forschenden in Projektleitungsfunktionen wird ausdrücklich befürwortet.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung, andere Institution, die Forschungsbeiträge liefert, Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen, Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragte Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.

Die Geschäftsstelle von Medizin.NRW unterstützt Akteure aus Wissenschaft, Klinik, Wirtschaft und Transfer dabei, passende Fördermöglichkeiten im Bereich der innovativen Medizin zu identifizieren. Dies umfasst insbesondere:

  • eine erste Einordnung geeigneter Förderprogramme,
  • Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen,
  • Orientierung zu nationalen, europäischen und NRW-spezifischen Förderwegen,
  • Hinweise auf zuständige Projektträger, Nationale Kontaktstellen und Beratungsangebote,
  • Unterstützung bei der Vernetzung mit potenziellen Kooperationspartnern,
  • Hinweise auf Veranstaltungen und Informationsangebote zu Förderthemen.

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