Else Kröner Clinician Scientist Professuren 2026

Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung (EKFS) schreibt drei Clinician Scientist Professuren aus, um Ärzt:innen mit herausragender Leistung in Patientenversorgung und Forschung eine langfristige Perspektive zu geben.

Abgabetermin:
01.06.2026
Fördergeber:
Else Kröner-Fresenius-Stiftung (EKFS)
Fördergebiet:
Deutschland
Fördersumme:
bis zu 1,1 Mio. € pro Professur
Förderdauer:
bis zu 10 Jahre (5 Jahre + einmalige Verlängerung um weitere 5 Jahre nach positiver Zwischenevaluation)

Ziele der Förderung

Die Förderlinie adressiert ein strukturelles Problem: Trotz vorhandener Clinician-Scientist-Programme fehlen häufig geeignete Anschlusspositionen. Die EKFS will mit den Professuren herausragenden Clinician Scientists eine dauerhafte Karriereperspektive bieten, in der Forschung und Klinik dauerhaft verbunden bleiben.

Was wird gefördert?

Gefördert wird eine Clinician Scientist Professur mit folgenden Kernelementen:

  • Finanzierung des Forschungsanteils der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers (als Orientierung: Personalkosten in Höhe von 50 % eines W3-Gehalts).
  • Zusätzliche Mittel (Restbudget) können über die Laufzeit frei für Forschungszwecke eingesetzt werden.
  • Vorzeitiges Förderende bei Berufung auf eine Lebenszeitprofessur; nicht verbrauchte Mittel können in diesem Fall i. d. R. bis 300.000 € mit Begründung zur weiteren Verwendung beantragt werden.

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Bewerben können sich Ärzt:innen an Universitätsklinika oder anderen Forschungseinrichtungen mit Patientenversorgung in Deutschland, die:

  • in Forschung, Patientenversorgung und Lehre herausragende Leistungen erbracht haben,
  • ein Clinician Scientist Programm durchlaufen haben oder mindestens 1 Jahr Freistellung von klinischen Aufgaben für Forschung nachweisen können,
  • ein innovatives, international kompetitives Arbeitsprogramm verfolgen,
  • das 38. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Ausnahmen/Anpassungen im begründeten Einzelfall nach vorab zu klärender Regelung, z. B. Familienzeiten).
  • keine entfristete Professur innehaben.
  • Zusätzlich vorausgesetzt: Habilitation bzw. habilitationsähnliche Leistungen sowie abgeschlossene Facharztweiterbildung zum Zeitpunkt der Bewerbung.

Von Universitätsklinikum und Medizinischer Fakultät muss u. a. zugesichert werden:

  • vertraglich festgelegte 50 % Forschungszeit (Freistellung für den Forschungsanteil),
  • Weiterbeschäftigung und Übernahme der Personalkosten für den 50 %-Patientenversorgungsanteil (TVÄ, erfahrungsangemessene Stufe, inkl. Zulagen),
  • Sicherstellung eines Professorentitels (Berufung auf W-Professur oder Verleihung einer apl. Professur, mindestens für die Laufzeit),
  • Bereitstellung von Infrastruktur und Rahmenbedingungen (klinische Position, Mitarbeitende, Forschungsflächen, Laborausstattung etc.) für die erfolgreiche Umsetzung.

Da pro Fakultät nur eine Bewerbung möglich ist, sollten Medizinische Fakultäten/Uniklinika die interne Auswahl- und Nominierungsprozesse frühzeitig starten.

Anne Asschenfeldt
a.asschenfeldt@ekfs.de
Tel.: +49 (0)6172 8975-14

Die Geschäftsstelle von Medizin.NRW unterstützt Akteure aus Wissenschaft, Klinik, Wirtschaft und Transfer dabei, passende Fördermöglichkeiten im Bereich der innovativen Medizin zu identifizieren. Dies umfasst insbesondere:

  • eine erste Einordnung geeigneter Förderprogramme,
  • Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen,
  • Orientierung zu nationalen, europäischen und NRW-spezifischen Förderwegen,
  • Hinweise auf zuständige Projektträger, Nationale Kontaktstellen und Beratungsangebote,
  • Unterstützung bei der Vernetzung mit potenziellen Kooperationspartnern,
  • Hinweise auf Veranstaltungen und Informationsangebote zu Förderthemen.

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