Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist es, Programme zu etablieren, die langfristig selbsttragend sind, sich durch eine nachhaltige Stärkung des Gesundheitspersonals und des lokalen Gesundheitssystems auszeichnen und die Qualität von und die Zugänglichkeit zu Aufklärung, Diagnostik und Behandlung von NCDs verbessern. Die Vorhaben können – müssen aber nicht – auf einem bestehenden Projekt aufbauen.
Zur Gruppe der nicht-übertragbaren Krankheiten zählen etwa
- Diabetes,
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
- Krebs, chronische Atemwegserkrankungen und
- psychische Störungen.
Jährlich sterben in Entwicklungsländern bis zu 40 Millionen Menschen an solchen Krankheiten. Seit 2015 gelten sie als die weltweit häufigste Todesursache.
Antragsstellung
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen sowie Hochschulen oder universitäre Einrichtungen aus Deutschland, die bereits seit mehreren Jahren in enger Zusammenarbeit mit lokalen Partnern erfolgreich im Projektland arbeiten und über geeignete Organisationsstrukturen für eine erfolgreiche Umsetzung verfügen. Außerdem wird eine Vernetzung mit anderen relevanten Akteuren vor Ort erwartet.
Darüber hinaus muss einFinanzierungsmodell mit abnehmendem Fördermitteleinsatz im Laufe der Förderperiode vorgelegt werden, welches den Übergang in die selbständige Finanzierung nach Auslaufen der Förderperiode darstellt.
Die Antragsstellung erfolgt in mehreren Schritten:
- Formlose Antragsskizze von bis zu fünf Seiten
Darzulegen sind- die Programmziele einschließlich der Indikatoren,
- die Hauptaktivitäten,
- die inhaltliche, zeitliche und finanzielle Projektplanung;
- die bisherige und bestehende Zusammenarbeit in der Projektregion mit Angaben zu bisherigen Geldgebern und Förderungen,
- eine Partnerorganisation und eine lokale Ansprechperson im Projektland sowie
- eine Bestätigung der lokalen Partnerorganisation(en) über die beabsichtigte Zusammenarbeit sowie eine Einverständniserklärung zur Speicherung der Daten der antragstellenden Person.
- Nach einer Vorauswahl werden die ausgewählten Antragstellenden zur Einreichung von Vollanträgen aufgefordert.
- Die Förderentscheidung wird im Laufe des Jahres 2022 erfolgen.
Weitere Informationen zur Ausschreibung, Ansprechpartner:innen und die Möglichkeit zur Antragsstellung finden Sie hier.
Die Geschäftsstelle von Medizin.NRW unterstützt Akteure aus Wissenschaft, Klinik, Wirtschaft und Transfer dabei, passende Fördermöglichkeiten im Bereich der innovativen Medizin zu identifizieren. Dies umfasst insbesondere:
- eine erste Einordnung geeigneter Förderprogramme,
- Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen,
- Orientierung zu nationalen, europäischen und NRW-spezifischen Förderwegen,
- Hinweise auf zuständige Projektträger, Nationale Kontaktstellen und Beratungsangebote,
- Unterstützung bei der Vernetzung mit potenziellen Kooperationspartnern,
- Hinweise auf Veranstaltungen und Informationsangebote zu Förderthemen.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie für ein konkretes Vorhaben eine erste Orientierung zu möglichen Förderwegen suchen.