Innovationsfonds: Versorgungsforschung 2024

Der Innovationsausschuss des G-BA hat drei neue Förderprogramme zur Versorgungsforschung veröffentlicht: themenoffen, themenspezifisch und medizinische Leitlinien.

Abgabetermin:
22.10.2024 12:00 Uhr (Berlin) - Abgabetermin für Medizinische Leitlinien: 24.09.2024 12:00
Fördergeber:
Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA)
Fördergebiet:
Deutschland
Förderdauer:
i. d. R. bis zu 3 Jahren
Antragsberechtigte:
Staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Krankenkassen, Leistungserbringer, Selbsthilfeorganisationen, Unternehmen

Allgemeine Informationen

Wichtige Kriterien für die Bewertung von Projekten sind:

  • Relevanz für die Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen
  • Eine Verbesserung der Versorgungssituation durch das Projekt muss gegeben und klar dargelegt werden.
  • Qualifikation und Vorerfahrung der Antragsteller
  • Methodische und wissenschaftliche Qualität
  • Verwertungspotenzial, Transfer in die Praxis sowie Strategien zur nachhaltigen Umsetzung müssen adressiert und beschrieben werden
  • Machbarkeit des Projekts
  • Angemessene Ressourcen- und Finanzplanung

Ausschreibungen

Hier finden Sie eine Übersicht zu allen laufenden und abgeschlossenen Ausschreibungen das Innovationsfonds.

Die Geschäftsstelle von Medizin.NRW unterstützt Akteure aus Wissenschaft, Klinik, Wirtschaft und Transfer dabei, passende Fördermöglichkeiten im Bereich der innovativen Medizin zu identifizieren. Dies umfasst insbesondere:

  • eine erste Einordnung geeigneter Förderprogramme,
  • Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen,
  • Orientierung zu nationalen, europäischen und NRW-spezifischen Förderwegen,
  • Hinweise auf zuständige Projektträger, Nationale Kontaktstellen und Beratungsangebote,
  • Unterstützung bei der Vernetzung mit potenziellen Kooperationspartnern,
  • Hinweise auf Veranstaltungen und Informationsangebote zu Förderthemen.

Beitrag teilen:
X
LinkedIn
Mail
Link kopieren