Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Medizinische Apps auf Rezept

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Medizinische Apps auf Rezept

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) schafft einen Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter auf digitale Gesundheitsanwendungen. Dabei handelt es sich um Software, die einem gesundheitsbezogenen Zweck dient. Ärztinnen und Ärzte können digitale Gesundheitsanwendungen jetzt zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben.

Doch nicht alle medizinischen Apps qualifizieren sich als digitale Gesundheitsanwendung im Sinne des DVG. Das neue Gesetz und die entsprechende Umsetzungsverordnung (DiGAV) geben eine Reihe von Anforderungen vor, wie aus einer App eine verschreibungsfähige ärztliche Leistung werden kann. So müssen digitale Gesundheitsanwendungen als Medizinprodukt zertifiziert sein, einen positiven Versorgungseffekt nachweisen und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das neue DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden.

Das DVG schafft neue und vielversprechende Möglichkeiten, digitale Gesundheitsanwendungen in die medizinische Regelversorgung einzuführen. Gleichzeitig stellen sich viele Fragen zur Umsetzung und praktischen Ausgestaltung des neu geschaffenen Weges von der Software zum Rezept. In unserem Workshop am 3. Februar 2021 geben unsere Experten Antworten.

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