Datenschutz in der Medizin
Die Forschung mit Gesundheitsdaten ist ein wichtiger Bestandteil für das Gesundheitswesen – jetzt und als Basis für die Gesundheitsversorgung der Zukunft. Die durch den Datenschutz und die Informationssicherheit notwendigen Sicherheitsmechanismen und auch die weiterführenden gesetzlichen und normativen Regelungen sind hoch, Konfliktthemen gibt es viele.
Die Verordnung zur Schaffung eines europäischen Raums für Gesundheitsdaten ist ein weiterer Innovationsschritt für die gesundheitsspezifischen Ökosysteme. Gemeinsame standardisierte Rahmenbedingungen ermöglichen neue Wege zum Zugriff auf Gesundheitsdaten. Sowohl der Umgang des Datenschutzes beim Forschungsdatenzentrum des BfArm, der Broad Consent in der medizinischen Forschung und Erfolgsprojekte, beispielsweise des Universitätsklinikums Essen, werden Ihnen einen umfassenden Status-Quo aus dem behördlichen sowie dem Praxisumfeld geben.
Referent:innen
Namenhafte Expert:innen aus der Praxis stellen von der Studienvertragsprüfung über die technische Umsetzung, von Forschungsprojekten bis hin zu ganzheitlichen KI-Projekten, den Status Quo beim Datenschutz und bei der Informationssicherheit in der Gesundheitsforschung vor.
Diese sind unter anderem:
- Anke Diehl, Chief Transformation Officer und Leiterin Stabsstelle Digitale Transformation an der Universitätsmedizin Essen
- Johannes Drepper, Referent der TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V., verantwortlich für die Bereiche Datenschutz, IT und Qualitätsmanagement
„Der Broad Consent in der medizinischen Forschung am Beispiel der Medizininformatik-Initiative: Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Grenzen.“ - Bertram Raum, ehem. Leiter Fachreferat Gesundheit beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn
„Neue (gesetzliche) Entwicklungen in der medizinischen Forschung“ - Patrick Guidato, Clustermanager Medizin.NRW
„Translation in der innovativen Medizin in NRW“
Weitere Informationen
Die Fachtagung Update-BDSG ist eine anerkannte Weiterbildungsmaßnahme, auch für Fachanwälte. Fortbildungspunkte bei der Ärztekammer sind beantragt.