Universitätsmedizin: Gutachten zeigt Rechtssicherheit digitaler Unterschriften

Das Cluster Medizin.NRW legt ein Rechtsgutachten zur Eignung von E-Signaturen in der Universitätsmedizin vor. Dieses zeigt: E-Signatur-Tools können rechtssicher eingesetzt werden und bieten eine marktübliche Cybersicherheit. Die Ergebnisse des Gutachtens liefern eine ideale Grundlage für die Digitalisierung von Vertragsprozessen, beispielsweise im Kontext klinischer Studien.

Elektronische Signatur (Symbolbild).
© Adobe Stock | Thapana_Studio

Ein neues Rechtsgutachten des Clusters Medizin.NRW zeigt: Marktgängige E-Signaturtools erfüllen die rechtlichen Anforderungen für digitale Unterschriften im universitätsmedizinischen Bereich. Ihr Einsatz könnte nun Vertragsprozesse für klinische Studien merklich beschleunigen. Denn für diese sind – selbst innerhalb einer Einrichtung – oft Mitzeichnungen von vielen Akteuren notwendig: aus Rektorat, Dekanat und Fakultäten. Dies geschieht oft noch händisch auf Papier. E-Signaturen könnten den Prozess nun deutlich verschlanken.

„Bislang gab es in der Universitätsmedizin in NRW Unsicherheiten, ob E-Signaturen überhaupt für das Schriftformerfordernis bei Vertragsprozessen rechtssicher einsatzfähig sind und falls ja, welches Tool auf dem Markt infrage kommt“, erläutert Dr. Patrick Guidato, Manager des Clusters Medizin.NRW. „Denn teils sind verfügbare Anbieter keine deutschen Firmen oder sie bieten etwa unterschiedliche Qualitätsstufen der Signaturen an. Unser Gutachten klärt nun: Die geprüften E-Signaturtools sind für die Universitätsmedizin geeignet – damit liefern wir einen Baustein, um die Vorbereitungszeit für klinische Studien zu verkürzen“.

In dem von einer namhaften Beratungsagentur erstellten und nun von Medizin.NRW vorgelegten Gutachten werden exemplarisch drei e-Signatur-Tools auf ihre rechtliche Konformität, Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit hin geprüft. Das Ergebnis: Alle drei entsprechen den rechtlichen Anforderungen für eine digitale Unterschrift im universitätsmedizinischen Bereich und bieten eine marktübliche Cybersicherheit. Dies gilt sowohl für Vertragsprozesse innerhalb einer Universitätsklinik als auch für Verträge mit externen Einrichtungen. Unterschiede existieren in der Nutzerfreundlichkeit der Tools, was für die Akzeptanz und Effizienz in der Anwendung bedeutsam ist. Eine Empfehlung wurde von den Autor:innen bewusst vermieden, um den Institutionen die Flexibilität zu geben, das für sie passendste Tool zu wählen.

Das Gutachten wurde im Kontext des Leuchtturms für klinische Forschung in Nordrhein-Westfalen des Clusters Medizin.NRW (kurz: KliFoNet.NRW) initiiert. Im Leuchtturm bringt das Cluster Vertreter:innen von Universitätskliniken, Studienzentren, Unternehmen, Patientenorganisationen und Forschungseinrichtungen zusammen, um Bedingungen für die klinische Forschung in NRW zu verbessern. Klinische Studien zu beschleunigen ist eines der zentralen Themen, welches im Leuchtturm bearbeitetet wird. Gemeinsam mit Stakeholdern der Universitätsmedizin in NRW hatte das Cluster Beschleunigungspotenzial bei den Unterschriftsprozessen an Universitätskliniken identifiziert und den Einsatz von E-Signaturen geprüft. Auf Basis des neuen Gutachtens können diese nun eingesetzt werden.

Weitere Ziele des Netzwerks sind, die klinische Forschung enger mit der Primärversorgung zu verknüpfen, den Austausch zwischen klinischer Forschung und Pharma-Unternehmen zu fördern und klinische Forschung zu digitalen Gesundheitsanwendungen in NRW zu unterstützen.

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Wenn Sie Interesse an den Ergebnissen des Gutachtens haben, treten Sie gern mit uns in Kontakt.


Weitere Informationen

KliFoNet.NRW steht für Klinisches Forschungsnetzwerk NRW. Der Leuchtturm ist die zentrale Plattform für Austausch und Organisation zur klinischen Forschung in NRW. Mehr Informationen zum Leuchtturm finden Sie auf www.KliFoNet.nrw.

Weitere Neuigkeiten aus NRW zu Innovationen, Forschungsergebnissen und Entwicklungen der innovativen Medizin finden Sie bei unseren News.


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