31.07.2020
Im Jahr 2017 wurde die Psychotherapie-Richtlinie grundlegend reformiert, um unter anderem einen besseren und schnelleren Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung zu ermöglichen. Ob die Reform und die mit ihr eingeführten Neuerungen und Änderungen etwas bewirkt haben, untersucht der Lehrstuhl Lehrstuhl für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen im das Projekt Eva PT-RL, das am 1. August beginnt.
Das Projekt wird mit 1,2 Millionen Euro über drei Jahre durch den Innovationsfonds gefördert. Partner in diesem Verbundprojekt sind die Krankenkassen AOK und Barmer sowie verschiedene psychotherapeutische Verbände.
Durch die Reform wurden psychotherapeutische Praxen zu einer telefonischen Mindesterreichbarkeit verpflichtet. Außerdem wurde das Therapieangebot um eine Sprechstunde, frühzeitige diagnostische Abklärung sowie eine Akutversorgung erweitert.
„Wir untersuchen nun, ob durch die Reform der Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe wirklich leichter geworden ist“, erklärt Projektleiterin Dr. Anke Walendzik. „Wir wollen wissen: Hat sich der Behandlungs- und Versorgungsablaufs verbessert, ist dies auch für die Betroffenen spürbar, etwa weil weniger Krankenhausbehandlungen erforderlich sind? Und gibt es Faktoren, die die Umsetzung der neuen Versorgungsbausteine hemmen?“
Auf der Basis der Erkenntnisse sollen später Vorschläge für die Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie erarbeitet werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Projekt Eva PT-RL.