31.08.2020
Der Innovationspreises des Landes Nordrhein-Westfalen rückt seit 2008 Persönlichkeiten in den
Mittelpunkt, die durch ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeit in herausragender Weise dazu beitragen, dass Ideen Wirklichkeit werden.
Der Innovationspreis wird in drei Kategorien vergeben:
- Für eine besondere Innovationsleistung
- an einen herausragenden Nachwuchsforscher oder eine herausragende Nachwuchsforscherin
- als Ehrenpreis.
Der Innovationspreis des Landes Nordrhein-Westfalen ist nach dem Zukunftspreis des Bundespräsidenten die höchstdotierte Auszeichnung dieser Art in Deutschland.
Das Preisgeld im Einzelnen: Kategorie Innovation – 100.000 Euro, Kategorie Nachwuchs – 50.000 Euro. Der Ehrenpreis ist nicht mit einem Preisgeld verbunden.
Bewerbung
Kandidatinnen und Kandidaten für die beiden Kategorien „Innovation“ und „Nachwuchs“ werden auf Vorschlag nominiert; Eigenbewerbungen werden nicht angenommen.
Vorschlagsberechtigt sind
- Hochschulen,
- Forschungseinrichtungen,
- forschende Unternehmen,
- sowie seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgewählte Institutionen und Organisationen.
Nominierungsschluss ist der 18. September 2020. Weitee Informationen rund um die Bewerbung finden Sie hier.