08.04.2020
Wer bezahlt, wenn im Rahmen eines laufenden Horizon2020-Projektes Veranstaltungen abgesagt werden müssen?
Können Projekte ruhen, solange die Universitäten und Forschungseinrichtungen geschlossen sind?
Gibt es mehr Zeit zum Einreichen neuer Anträge?
Die Antworten auf diese und ähnliche Fragen können in den FAQs nachgelesen werden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Deadlines für aktuelle Calls im Bereich Gesundheit wurden verschoben:
- SC1-BHC-2020 auf den 04.06.2020 (ursprünglich 07.04.2020).
- SC1-DTH-2020 und SC1-FA-DTS-2020 auf den 18.06.2020 (ursprünglich 22.04.2020).
- Kosten, die durch Absagen von Veranstaltungen in laufenden Projekten entstehen, können aus Projektmitteln bezahlt werden („force majeure“ als Begründung). Das maximale Budget der Projekte kann aber nicht erhöht werden.
- Wenn laufende Projekte unter den aktuellen Bedingungen nicht weitergeführt werden können, können Laufzeitverlängerungen von bis zu 6 Monaten relativ unkompliziert beantragt werden.
- Der Starttermin für noch nicht begonnene Projekte kann verschoben werden.
- Deadlines für Reports und Deliverables werden flexibler als sonst gehandhabt. Wenn allerdings die Zahlung von Projektmitteln an einen Report geknüpft ist, verschiebt sich bei späterer Abgabe des Reports auch die Auszahlung.
ACHTUNG: Gültig sind im Zweifelsfall nur die Informationen auf den Seiten der Europäischen Kommission (s. unten). Die Geschäftsstelle des Clusters Medizin.NRW übernimmt keinerlei Garantie.
Weiterführende Informationen:
FAQ der Europäischen Kommission zur Handhabung von Anträgen und Projekten im Zusammenhang mit dem Covid-19 Ausbruch
Informationen über aktuelle Deadlines von Horizon2020-Calls im Funding & Tenders Portal
Informationsseite der Nationalen Kontaktstelle Gesundheit rund um Corona und Horizon 2020