Informationen zu BMBF-Projekten in Corona-Zeiten

Laufzeitverlängerungen, Mittelabruf im Voraus, Kostenabrechnungen in kürzeren Abständen: Das BMBF hat einige Regelungen der Projektförderung geändert, um Zuwendungsempfänger während der COVID-19-Pandemie zu unterstützen.

Projektförderung des BMBF
Das BMBF hat die Rahmenbedingungen für die Projektförderung kurzfristig erweitert und wird diese fortlaufend evaluieren.
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Die vom BMBF mitgeteilten Erleichterungen betreffen insbesondere:

  • die Gewährung von Laufzeitverlängerungen für Projekte, ebenso die Verlängerung von Fristen für einzureichende Berichte und Nachweise
  • die Erhebung von Zinsen, falls Verwendungsfristen nicht eingehalten werden sollten
  • die Abrechnung von Kosten für Unternehmen, insbesondere für KMU, in kürzeren Abständen als üblich (evtl. kommt sogar Mittelabruf bis 6 Wochen vor Fälligkeit in Frage)
  • die Möglichkeit für Teilnehmer am Abrufverfahren, die voraussichtlich benötigten Mittel für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen im Voraus abzurufen sowie
  • die Zuwendungsfähigkeit von Stornokosten, falls geplante Reisen oder Veranstaltungen aufgrund des Coronavirus abgesagt wurden und werden.

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