27.04.2020
Die vom BMBF mitgeteilten Erleichterungen betreffen insbesondere:
- die Gewährung von Laufzeitverlängerungen für Projekte, ebenso die Verlängerung von Fristen für einzureichende Berichte und Nachweise
- die Erhebung von Zinsen, falls Verwendungsfristen nicht eingehalten werden sollten
- die Abrechnung von Kosten für Unternehmen, insbesondere für KMU, in kürzeren Abständen als üblich (evtl. kommt sogar Mittelabruf bis 6 Wochen vor Fälligkeit in Frage)
- die Möglichkeit für Teilnehmer am Abrufverfahren, die voraussichtlich benötigten Mittel für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen im Voraus abzurufen sowie
- die Zuwendungsfähigkeit von Stornokosten, falls geplante Reisen oder Veranstaltungen aufgrund des Coronavirus abgesagt wurden und werden.