01.10.2021
Seit dem 24. September können dem Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) wieder Themen für neue Förderbekanntmachungen vorgeschlagen werden. Die Themenvorschläge können sich sowohl auf den Bereich der neuen Versorgungsformen als auch auf den Bereich der Versorgungsforschung beziehen – letztgenannte Thematik umfasst auch die Evaluation von Richtlinien des G-BA. Das bis Ende November 2021 laufende sogenannte Konsultationsverfahren eröffnet Akteuren aus dem Gesundheitswesen, die nicht dem Innovationsausschuss angehören, die Möglichkeit, ihre Anregungen in den Prozess der Themenauswahl einzubringen. Ziel ist es, die vielfältigen vorhandenen Ideen in den Auswahlprozess des Innovationsausschusses einfließen zu lassen. Die neuen Förderbekanntmachungen sollen 2022 veröffentlicht werden. Als Fördersumme stehen im Innovationsfonds jährlich bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung, wobei 160 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen vorgesehen sind.
Am Konsultationsverfahren können sich beispielsweise Verbände ärztlicher und nichtärztlicher Leistungserbringer, Verbände der Krankenhäuser, Verbände der Krankenkassen, Wissenschaftsverbände, universitäre und nichtuniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Patientenorganisationen beteiligen. Jeder Vorschlag muss u. a. die Relevanz des vorgeschlagenen Förderthemas begründen und den Versorgungs- und Verbesserungsbedarf darlegen. Das Einreichen von Vorschlägen hat keinen Einfluss auf einen etwaigen späteren Antrag auf Projektförderung.
Weitere Informationen
Pressemitteilung des G-BA
Konsultationsverfahren des Innovationsausschuss