30.03.2020
Der Bund hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, um die Folgen der Corona-Krise für Selbständige und Kleinunternehmer abzufedern. Die Landesregierung gibt das Angebot des Bundes an die Zielgruppen weiter und unterstützt zusätzlich Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Zielgruppe
Anträge stellen können gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen. Voraussetzung ist, dass erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Corona-Krise bestehen. Engpässe und Schwierigkeiten dürfen nicht bereits vor dem 1. März 2020 bestanden haben.
Verfahren
Das Antragsverfahren erfolgt ausschließlich digital. Das Online-Formular ist ausgesprochen schlank gehalten. Es müssen einige Angaben gemacht werden (Ausweisdokument, Handelsregisternummer, Steuernummer, Adresse, Bankverbindung, etc.). Das Antragsformular verlangt keine Nachweise. Anträge müssen spätestens bis zum 31.05.2020 gestellt werden. Der Zuschuss wird als Betriebseinnahme versteuert ist aber nicht umsatzsteuerpflichtig.
Beratung
Die Kammern (IHK, Handwerkskammern) stehen mit Informationen und Beratung telefonisch zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Antragsformular für die NRW-Soforthilfe
Informationen zur Soforthilfe des MWIDE